Angebliche Copyright-Mails zu Lewis Capaldi-Song kursieren vermehrt

Mails geben sich als Schreiben großer Musiklabels aus, doch widersprüchliche Absenderangaben und ungültige ISRC-Nummer entlarven den Schwindel.

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Screenshots verschiedener E-Mails mit gleichlautenden Vorwürfen zu "Unauthorized Music Usage" eines Lewis Capaldi-Songs
Screenshots verschiedener E-Mails mit gleichlautenden Vorwürfen zu „Unauthorized Music Usage“ eines Lewis Capaldi-Songs

Einordnung

Mehrere Nutzer:innen berichten derzeit über E-Mails, in denen eine angeblich unrechtmäßige Nutzung des Songs „Someone You Loved“ von Lewis Capaldi auf Facebook beanstandet wird. Die Nachrichten treten im Namen unterschiedlicher großer Musiklabels auf.

In allen bislang bekannten Fällen wird derselbe Song und dasselbe Verwendungsdatum genannt, allerdings mit wechselnden Absenderadressen.

Mehrere Nutzer:innen berichten über E-Mails, in denen ihnen eine angeblich unrechtmäßige Nutzung des Songs „Someone You Loved“ von Lewis Capaldi auf Facebook vorgeworfen wird. Die Nachrichten treten im Namen unterschiedlicher großer Musiklabels auf.

Auffällig ist, dass zahlreiche Details in allen bekannten Fällen identisch sind.

Erkennungsmerkmale

Auffällig ist, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere E-Mails mit demselben Vorwurf eingehen, jedoch jeweils mit unterschiedlichen angeblichen Rechteinhabern. Große Musiklabels vertreten eigene Rechtekataloge. Dass mehrere konkurrierende Unternehmen denselben Titel parallel beanstanden, ist nicht plausibel.

In den Mails wird stets derselbe Song genannt. Auch das angebliche Veröffentlichungsdatum „November 8, 2018“ erscheint durchgehend unverändert, ebenso wie die angeführte ISRC-Nummer. Diese ISRC (USWB12204567) liefert in der offiziellen IFPI-Datenbank kein Ergebnis.

Die Absenderadressen wechseln, ebenso die angeblich beauftragten Kanzleien. Teilweise werden innerhalb derselben Nachricht unterschiedliche Kanzleinamen genannt. Genannte Domains sind entweder in keinem erkennbaren Zusammenhang mit einer Kanzlei oder stehen zum Verkauf.

Das angebliche „PDF“ ist kein Dateianhang, sondern ein klickbares Element im Mailtext. Die gesetzte Frist ist sehr kurzfristig formuliert und erzeugt zusätzlichen Handlungsdruck.

Zahlreiche Betroffene berichten in sozialen Netzwerken über nahezu identische Inhalte mit wechselnden Absenderadressen.

Was du tun solltest

  • Nicht auf das PDF klicken.
  • Keine Zugangsdaten oder persönlichen Daten eingeben.
  • Die E-Mail nicht beantworten.
  • Als Spam oder Phishing markieren und löschen.

Urheberrechtsmeldungen zu Facebook-Inhalten erfolgen üblicherweise direkt über die Plattform oder über klar identifizierbare Kanzleien mit vollständigen Kontaktdaten.

Hinweis zur Einordnung

Die wiederkehrende Kombination aus demselben Songtitel, wechselnden Absendern, nicht nachvollziehbarer ISRC-Nummer, kurzfristiger Fristsetzung und widersprüchlichen Kanzleiangaben spricht für eine breit gestreute Phishing-Kampagne.

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