Teil 2 hat gezeigt, was sofort zu tun ist. Jetzt geht es um den Schritt, den viele auslassen: die Anzeige. Lohnt sich das überhaupt? Ja – auch wenn eine Anzeige das Geld nicht automatisch zurückbringt.
Warum anzeigen, wenn die Täter im Ausland sitzen?
Diese Frage stellen sich viele. Die Antwort der Polizei ist eindeutig. Die Konferenz der Schweizer Polizeikommandanten schreibt, die Strafverfolgung sei bei Internetkriminalität auf konsequente Anzeigen angewiesen. Die Vorsitzende der deutschen Polizeilichen Kriminalprävention sagte bei der Vorstellung des Cybersicherheitsmonitors 2025 ganz direkt: Wer betroffen ist, soll Anzeige erstatten.
Dass nur ein Teil der Betroffenen das tut, hat Teil 1 gezeigt. Jeder Fall, der nicht angezeigt wird, fehlt der Polizei im Gesamtbild. Realistisch bleiben sollte man trotzdem: Wurde das Geld schnell ins Ausland weitergeleitet, wird es für Bank und Ermittler deutlich schwieriger.
Wo kann man Anzeige erstatten?
Das hängt vom Land ab. In allen drei Ländern geht es bei der Polizei vor Ort, in Deutschland und in vielen Schweizer Kantonen auch online.
Was sollte man mitbringen?
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto leichter kann die Polizei den Fall bearbeiten. Es muss aber nicht alles perfekt sein. Lieber mit lückenhaften Unterlagen anzeigen als gar nicht.
Wie geht es nach der Anzeige weiter?
Nach einer Online-Anzeige bekommt man zum Beispiel in Baden-Württemberg eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer. Diese Nummer sollte man gut aufheben. Wer Anzeige erstattet, ist im Verfahren Zeugin oder Zeuge. Es kann also sein, dass die Polizei später noch einmal zu einem Gespräch einlädt – auch nach einer Online-Anzeige.
Wie lange die Ermittlungen dauern, lässt sich nicht vorhersagen. Für das Geld ist ohnehin die Bank der schnellere Weg – die Anzeige ersetzt den Anruf dort nicht.
Und wenn man sich bei der Polizei schämt?
Das ist ein echtes Problem. Cassandra Cross, deren Forschung wir in Teil 1 vorgestellt haben, beschreibt, dass Betroffene das Melden eines Betrugs oft als belastend erleben. Manche fühlten sich nicht ernst genommen. Ihre Forschung stammt aus Australien. Die Scham vor dem Gespräch kennen aber viele, egal wo sie leben.
Es hilft, nicht allein zu gehen. Das Informationsportal des deutschen Justizministeriums rät: Wer aufgewühlt ist, kann eine nahestehende Person bitten, bei der Anzeige zu unterstützen. Die Beratungsstellen aus Teil 1 informieren außerdem über die eigenen Rechte im Verfahren. Niemand muss sich für eine Straftat rechtfertigen, die jemand anderer begangen hat.
Quellen
- Bundeskanzleramt Österreich: Ansprechstellen zum Thema Cybersicherheit.
- onlinesicherheit.gv.at: Meldestellen (inkl. Cybercrime Helpline der Stadt Wien).
- polizei.de: Onlinewachen der Polizeien in Deutschland; Portal der Onlinewachen.
- Serviceportal Baden-Württemberg: Betrugsdelikt anzeigen.
- KKPKS: Digitale Anzeigeerstattung von Cyberdelikten auf Suisse ePolice, Jänner 2024.
- Schweizerische Kriminalprävention: Wann ist eine Anzeige via Suisse ePolice sinnvoll und möglich? (Stand April 2024).
- BSI: Pressemitteilung zum Cybersicherheitsmonitor 2025, Juni 2025.
- hilfe-info.de (Bundesministerium der Justiz): Internetwachen.
- Cassandra Cross: Stellungnahme an den NSW Sentencing Council zu Betrug.
- JuraForum: Überweisung zurückholen bei Betrugsverdacht, Juli 2026.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
