In einem Video werden Berliner Briefwahlunterlagen geöffnet und AfD-Stimmzettel zerschnitten. Weitere Clips zeigen Stimmzettel aus Mecklenburg-Vorpommern, auf denen die AfD fehlt. Vor den Wahlen sollten die Szenen Wahlbetrug belegen – doch die Unterlagen passen nicht zu den amtlichen Mustern.
Beim Berliner Video fallen mehrere Abweichungen auf. In den gezeigten Paketen fehlen die Wahlscheine und die Stimmzettel für die Bezirksverordnetenversammlungen. Die Kuverts sind nicht verschlossen, auch die Faltung stimmt nicht mit echten Briefwahlunterlagen überein.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden Varianten für drei Wahlkreise verbreitet. Auf den vermeintlichen Stimmzetteln fehlt die AfD. Der amtliche Musterstimmzettel des Landesamts Mecklenburg-Vorpommern für Wahlkreis 11 führt die Partei jedoch sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitstimme. Wahlverantwortliche bestätigten das laut Euronews auch für die anderen betroffenen Wahlkreise.
Die Videos ähneln früheren Wahlfälschungen, die dem Netzwerk Storm-1516 zugeschrieben wurden. Euronews berichtet, Forschende hätten auch die aktuellen Clips mit diesem Netzwerk verbunden. Der veröffentlichte Artikel macht die technische Zuordnung der einzelnen Uploads jedoch nicht nachvollziehbar: Wer sie produzierte, ist offen; einen Hinweis auf eine Beteiligung der AfD nennt er nicht.
Ein X-Beitrag zum Berliner Video erreichte laut Euronews mehr als 630.000 Aufrufe. Die Zahl zeigt, wie sichtbar die Behauptung wurde. Sie sagt aber nichts darüber aus, ob dadurch das Wahlverhalten beeinflusst wurde.
Die Clips täuschen kein konkretes Wahlergebnis vor. Sie erzählen stattdessen, Briefwahl und Wahlbehörden würden Stimmen gegen eine Partei unterdrücken. Dafür müssen die Requisiten nicht perfekt sein. Sie müssen nur lange genug vertraut wirken, damit der Vorwurf weitergetragen wird, bevor jemand das amtliche Muster danebenlegt.
Quellen
- Euronews: Fake videos spread fraud claims during German elections, 23.09.2026
- Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: Amtlicher Musterstimmzettel für Wahlkreis 11, 2026
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
