Ende August sieht eine 81-jährige Pongauerin ein Onlinevideo zu einer Geldanlage. Sie überweist zunächst einen dreistelligen Betrag und installiert danach auf Anweisung ein Programm für den Fernzugriff. Am 23. September meldete die Polizei Salzburg: Ein Bankmitarbeiter stoppte sechs Abbuchungen über insgesamt 60.000 Euro.
Die Täter veranlassten sechs Abbuchungen zu jeweils 10.000 Euro. Der Bankmitarbeiter bemerkte die ungewöhnlichen Vorgänge, kontaktierte die Frau und konnte alle sechs stornieren. Verloren war nach Angaben der Polizei zumindest der anfänglich überwiesene dreistellige Betrag.
Ein Fernzugriffsprogramm erlaubt anderen Personen, einen Computer aus der Entfernung zu bedienen. Je nach Systemzustand können sie dadurch E-Mails, Dokumente, gespeicherte Zugangsdaten oder laufende Bankingvorgänge sehen. Wie die Täter die sechs Abbuchungen technisch freigaben, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.
Die Polizei bezeichnet das Einstiegsvideo als „gefälscht“. Das bedeutet nicht automatisch, dass künstliche Intelligenz oder ein Deepfake eingesetzt wurde. Welche Personen oder Medienmarken darin zu sehen waren, ist ebenfalls nicht bekannt.
Der kleine Einstiegsbetrag ist bei dieser Masche nur der Türöffner. Er soll die Geldanlage glaubwürdig erscheinen lassen. Der gefährlichere Schritt folgt, wenn angebliche Berater Zugriff auf das Gerät verlangen – dann geht es nicht mehr um eine einzelne Überweisung, sondern um Konten und persönliche Daten.
Quellen
- Polizei Salzburg: Originalmeldung zum Tatablauf, 23.09.2026
- Krone: Ergänzende regionale Berichterstattung, 23.09.2026
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