Ehefrau alarmiert Polizei – vorbereitete Überweisung verhindert

Eine Bildschirmfreigabe verschaffte einem falschen Bankmitarbeiter Zugang zum Telebanking eines 79-Jährigen. Seine Ehefrau wurde misstrauisch und verhinderte einen finanziellen Schaden.

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KURZMELDUNG · ÖSTERREICH, BEZIRK BRAUNAU IN OBERÖSTERREICH.

Im Bezirk Braunau telefonierte ein 79-Jähriger am 25. September 2026 seit rund zwei Stunden mit einem Mann, der sich als Mitarbeiter eines Bank-„Sicherheits-Supports“ ausgab. Seine 77-jährige Ehefrau wurde misstrauisch und rief die Polizei. Als die Beamten eintrafen, war der Anrufer mit unterdrückter Nummer noch in der Leitung.

Der unbekannte Täter hatte über einen Bildschirmfreigabedienst bereits Zugriff auf das Telebanking erlangt und eine Überweisung vorbereitet. Sie konnte noch verhindert werden. Laut Landespolizeidirektion Oberösterreich entstand kein bestätigter finanzieller Schaden.

Eine Bildschirmfreigabe kann Fremden ermöglichen, Bankvorgänge mitzulesen oder vorzubereiten. Die Oberbank warnt ausdrücklich davor, auf telefonische Anweisung Fernwartungsprogramme zu installieren oder Transaktionen freizugeben. Für die Sperre oder Stornierung einer Zahlung ist laut Oberbank keine Freigabe in einer Banking-App nötig.

Ob Schadsoftware oder gespeicherte Zugangsdaten auf dem Gerät zurückblieben, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Gesichert ist ein einzelner Fall; eine aktuelle Betrugswelle ist damit nicht belegt.

Falscher Bank-Support setzt auf Zeitdruck und ein scheinbar gemeinsames Sicherheitsproblem. Sobald Anrufer eine Bildschirmfreigabe oder Bestätigung in der Banking-App verlangen, wird aus einem Gespräch direkter Zugang zum Konto.

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