Bill Gates vor Gericht: Wie ein Video die Zivilklage dramatisiert

Ein Video verbindet einen echten Gerichtstermin mit schwersten Anschuldigungen und behauptetem medialem Schweigen. Die Verfahrensart nennt es korrekt – die Vorwürfe sind damit noch nicht bewiesen.

Die Behauptung

Ein Social-Media-Video kündigt ein Verfahren gegen Bill Gates mit schwersten Verbrechensvorwürfen an und behauptet, etablierte Medien würden darüber schweigen. Es bezeichnet den Termin ausdrücklich als Zivilverfahren und verbreitet weitreichende Anschuldigungen des Klägeranwalts.

Aufgestellt von: Der Redaktion übermitteltes Social-Media-Video; Rechtbank Noord-Nederland; Leeuwarder Courant (vom Nutzer vollständig übermittelter Artikeltext); ANP / Reformatorisch Dagblad.

Irreführend

Irreführend. Der Gerichtstermin ist real, und das Video nennt die Verfahrensart korrekt. Es verbindet die Zivilklage jedoch mit unbelegten Anschuldigungen und einer durch konkrete Berichte widerlegten Behauptung vom medialen Schweigen. Vorwürfe der Klägerseite sind keine gerichtlichen Feststellungen.

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Das Gericht in Leeuwarden kündigt für den 22. Oktober 2026 um 12.30 Uhr die mündliche Verhandlung einer Zivilklage an. Laut der offiziellen Mitteilung verlangen die Kläger unter anderem Schadenersatz, weil sie sich im Zusammenhang mit Coronaimpfungen getäuscht fühlen. Die Justiz beschreibt die Anschuldigungen ausdrücklich als Darstellung der Kläger.

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Der Hintergrund ist ein Verfahren, das laut der Leeuwarder Courant bereits 2023 begann. Sieben Menschen klagten gegen Bill Gates, Mark Rutte und weitere Beteiligte; auch der niederländische Staat ist beklagt. Die Kläger führen Erkrankungen auf Coronaimpfungen zurück und wollen die Beklagten dafür haftbar machen. Über die Ursache der behaupteten Schäden entscheidet die bloße Existenz dieser Klage nichts.

Ein echter Gerichtstermin, dramatisch erzählt

In einem der Redaktion übermittelten Social-Media-Video beginnt die Ankündigung mit den Worten „Bill Gates vor Gericht“ und der Behauptung, die „Mainstream-Medien“ würden schweigen. Gleich danach folgen Vorwürfe von Massentötung und Völkermord sowie des Einsatzes von Biowaffen. Die Schwere dieser Anschuldigungen bestimmt den Einstieg, bevor die Verfahrensart erklärt wird.

Nach rund 38 Sekunden sagt der Sprecher ausdrücklich: „Es ist kein Strafprozess.“ Zuvor hat er das Verfahren bereits als Zivilverfahren bezeichnet. Diese Angaben sind korrekt. Es wäre deshalb falsch, dem Video vorzuwerfen, es verschweige die Verfahrensart. Zugleich verwendet der Sprecher die Bezeichnung „Ankläger“ und bezeichnet einen weiteren Beklagten als „angeklagt“. Diese Wortwahl bringt die Sprache eines Strafverfahrens in die Darstellung einer Zivilklage.

Eine zusätzliche Zuspitzung lautet, Gates habe sich „panisch“ gewehrt. Als Erklärung nennt der Sprecher den Einwand seiner Anwälte gegen die Zuständigkeit des Gerichts. Über diesen Streit berichtete die Nachrichtenagentur ANP bereits am 16. Oktober 2024: Das Gericht erklärte sich für zuständig, weil die Forderungen gegen die verschiedenen Beklagten eng zusammenhängen. Eine Entscheidung darüber, welches Gericht den Fall behandeln darf, bestätigt die inhaltlichen Anschuldigungen nicht. Auch Gates’ behauptete Panik lässt sich aus diesem juristischen Einwand nicht ableiten.

Die Anschuldigungen des Anwalts sind keine gerichtlichen Feststellungen

Ab ungefähr Minute 1:15 gibt das Video Aussagen des Klägeranwalts wieder. Coronaimpfungen seien ein „militärisches biologisches Waffensystem“ und Bestandteil eines angeblichen Völkermords. Danach verbindet der Sprecher diese Darstellung mit Jeffrey Epstein, einer transhumanistischen Agenda und dem behaupteten Ziel, die Weltbevölkerung zu reduzieren.

Für diese Verbindung liefert das Video keine überprüfbaren Belege. Der Sprecher beruft sich darauf, was der Anwalt vorgetragen habe. Damit lässt sich beschreiben, welche Vorwürfe die Klägerseite erhebt; ob die behaupteten Vorgänge stattgefunden haben, ist dadurch nicht nachgewiesen. Aus einer Behauptung wird auch dann kein gesicherter Sachverhalt, wenn sie in einem Gerichtsverfahren vorgebracht wird.

Der reale Gerichtstermin kann den weitreichenden Anschuldigungen dadurch mehr Glaubwürdigkeit verleihen. Der Sprecher erwähnt zwar den zivilrechtlichen Charakter, behandelt die Vorwürfe aber als außergewöhnliche Enthüllung. Wer das Video einordnet, muss deshalb darauf achten, welche Aussage tatsächlich vom Gericht stammt und welche ausschließlich von einer Prozesspartei.

Über das Verfahren wird berichtet

Die pauschale Behauptung vom Schweigen der Medien passt nicht zur vorhandenen Berichterstattung. Die Leeuwarder Courant erklärt in einem ausführlichen Beitrag den aktuellen Termin und die Forderungen der Kläger. Bereits 2024 veröffentlichte das Reformatorisch Dagblad den erwähnten ANP-Bericht über den Zuständigkeitsstreit. Die Medien berichten über das Verfahren, ohne die Anschuldigungen der Klägerseite als erwiesen zu übernehmen.

Auch die Justiz behandelt den Termin öffentlich: Das Gericht hat Informationen für Presse und Publikum veröffentlicht und einen frei zugänglichen Livestream angekündigt. Ein persönlicher Auftritt von Gates ist nach Auskunft seiner Anwälte gegenüber der Leeuwarder Courant dagegen nicht vorgesehen. Die Ankündigung „Bill Gates vor Gericht“ bedeutet hier also nicht automatisch, dass er selbst im Gerichtssaal sitzen wird.

Am Ende des Videos erklärt der Sprecher, das Verfahren habe auch dann Bedeutung, wenn es eingestellt werde oder zu nichts führe: Die Vorwürfe würden öffentlich verhandelt. Damit verschiebt er den Maßstab für den angekündigten Erfolg. Die Aufmerksamkeit für die Anschuldigungen soll bereits zählen, unabhängig davon, ob sie vor Gericht Bestand haben. Das erklärt die Art der Präsentation; es liefert keinen zusätzlichen Beleg für die Vorwürfe.

Quellen

BEHÖRDE
Rechtbank Noord-Nederland / Rechtspraak
24. September 2026
MEDIUM
ANP / Reformatorisch Dagblad
16. Oktober 2024
Redaktionell geprüftes Videomaterial
Der Redaktion übermitteltes Video zur Zivilklage gegen Bill Gates; Länge rund 2 Minuten 16 Sekunden. Aussagen und Zeitmarken anhand der Videodatei ausgewertet.
Ohne Datumsangabe

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

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