Anlagebetrug: Auch eine erste Auszahlung kann Teil der Falle sein

Eine kleine Auszahlung schafft Vertrauen, beweist aber keine seriöse Geldanlage. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt vor gefälschten Investmentplattformen.

KURZMELDUNG · DEUTSCHLAND

Auf dem Bildschirm wächst das angebliche Guthaben, kurz darauf landet sogar eine kleine Auszahlung auf dem Konto. Genau damit können gefälschte Investmentplattformen Vertrauen schaffen. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt am 28. Oktober 2026: Die erste Auszahlung kann zum Anlagebetrug gehören.

Für 2025 nennt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 6.385 polizeilich registrierte Fälle und rund 251 Millionen Euro erfassten Schaden im Bundesland. Die Zahlen umfassen nur bekannt gewordene Taten. Einen Vergleich mit früheren Jahren enthält die Mitteilung nicht.

Angebliche Anlageberater bauen persönlichen Kontakt auf. Auf professionell wirkenden Plattformen erscheinen erfundene Gewinne. Wer später eine größere Summe abheben möchte, soll zuerst angebliche Steuern oder Gebühren zur Freischaltung überweisen. Das versprochene Guthaben kommt dadurch nicht zurück, der Verlust wird nur größer.

Vor einer Einzahlung sollten Interessierte unabhängig prüfen, ob der Anbieter in Deutschland für diese Tätigkeit zugelassen ist. Die Polizei verweist dafür auf die Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Eine Lizenzbehauptung auf der Plattform selbst ist kein Nachweis.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte weitere Zahlungen stoppen, sofort die Bank oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren und Belege sowie Nachrichten für eine Anzeige sichern. Auch spätere Geldrückholangebote gegen Vorabgebühr können zum selben Muster gehören: Erst wird Hoffnung auf Gewinn verkauft, danach Hoffnung auf Rückzahlung.

Quellen

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