Gefälschte Deutsche-Bank-Mail verlangt Ausweis und Steuer-ID

Eine gefälschte Mail im Namen der Deutschen Bank fordert Unterlagen für eine angebliche Geldwäscheprüfung. Wer sie hochlädt, riskiert den Missbrauch seiner persönlichen Daten.

KURZMELDUNG · DEUTSCHLAND

Im Postfach liegt eine E-Mail mit dem Betreff „Dokumentenprüfung zur Einhaltung der Geldwäscheverordnung!“. Sie verlangt eine Ausweiskopie, einen Adressnachweis und die Steuer-ID. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt am 6. November 2026: Die Nachricht stammt nicht von der Deutschen Bank.

Die Unterlagen sollen innerhalb von 14 Tagen über einen Link in ein angeblich verschlüsseltes Kundenportal hochgeladen werden. Wer die Frist versäumt, müsse mit einer Kontosperre und später mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung rechnen. Die Mail droht außerdem mit Meldungen an die Geldwäsche-Meldestelle FIU und die Finanzaufsicht BaFin.

Die geforderten Unterlagen können Kriminellen helfen, unter fremdem Namen aufzutreten. Das österreichische Sicherheitsportal onlinesicherheit.gv.at nennt betrügerische Angebote und Vertragsabschlüsse als mögliche Folgen gestohlener Ausweiskopien. Ob Empfänger dieser konkreten Mail bereits geschädigt wurden, ist nicht dokumentiert.

Zur Prüfung sollte niemand den Link aus der Nachricht verwenden. Hinweise zum eigenen Konto lassen sich über die bereits eingerichtete Banking-App oder die selbst aufgerufene Website der Deutschen Bank kontrollieren. Die Deutsche Bank warnt ausdrücklich vor E-Mails, die über Links zur Eingabe vertraulicher Daten auffordern.

Wer bereits Dokumente übermittelt hat, sollte die Nachricht und den Ablauf sichern, die Deutsche Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Wurden auch Zugangsdaten eingegeben, muss die Bank den Zugang umgehend absichern. Danach sollten Betroffene ihre Kontobewegungen auf unberechtigte Buchungen prüfen.

Die Drohung mit Kontosperre, Kündigung und Behördenmeldung soll Zeitdruck erzeugen. Dieses Muster kehrt bei Phishing-Mails immer wieder: Eine angeblich dringende Prüfung führt über einen Link zu einer Datenabfrage. Entscheidend ist deshalb nicht, wie offiziell die Nachricht wirkt, sondern ob sich die Anfrage über einen unabhängig geöffneten Bankkanal bestätigen lässt.

Quellen

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