“Was ist an dem dran?” Diese Frage stelle uns eine Userin auf unserer Facebook-Seite:
Seit jeher ist die Menschheit von Mensch – Tier – Hybriden fasziniert. Pan und die Zentauren, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Jetzt geht wieder eine Geschichte durch die Netzwerke, in Malaysia wurde ein Zicklein geboren, dass eindeutig menschlich Züge aufweisen soll.
Probe to take up to a month to see if goat carcass is human-animal hybrid: Malaysia official https://t.co/UADWgdZND9 pic.twitter.com/O1pwM9fTXW
— ST Foreign Desk (@STForeignDesk) 26. April 2016
Dem Besitzer Ibrahim Basir aus Malaysia wurden mehrfach Angebote unterbreitet die Leiche des Tieres zu verkaufen, aber er entschied sich den Kadaver an Experten für weitere Untersuchungen zu übergeben.
Eine Ähnlichkeit ist da
Er sei ziemlich schockiert, aber auch fasziniert gewesen, als er nachsah, da das Gesicht, die Nase, die kurzen Beine und auch die Beschaffenheit des weichen Körpers wie ein menschliches Baby aussehen, während das Fell, das den Körper bedeckt, wie das einer Ziege aussehen. Erklärte er.
Er selber geht davon aus, dass die Mutter ihr Baby zertrampelt hat und der Körper deshalb dem eines menschlichen Babys gleiche.
Ein Erklärungsversuch
Das menschliche Gehirn neigt dazu alles, was es wahrnimmt mit bekanntem zu erklären. Dieses Phänomen nennt man Pareidolie. Ein bekanntes Beispiel für Pareidolie ist das bekannte Marsgesicht. Damit könnte man durchaus erklären, dass der Besitzer in dem kleinen Zicklein menschliche Züge gesehen hat.
Da der Kadaver dem Veterinäramt überlassen wurde, werden wir sicherlich noch davon hören und dann folgt an dieser Stelle ein Update.
Quelle: Straitstimes.com
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
