Wusstest Du schon, dass …. die Gewinnspiele um Fahrzeuge nicht nur auf Deutsch existieren? Es gibt sie auch auf Englisch. Das folgende “Gewinnspiel” um einen “VW Camper” haben wir sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch vorfinden können.

Tolle Sache, oder? Mal ganz so unter uns: auch auf Englisch schaffen es die Pseudo-Verloser nicht, grammatisch korrekt zu agieren. “[…] we are going to giving away 2 X 2016 VW Camper vans.” Mein alter Englischlehrer Herr Wortmann würde vor Frust in die Tischkante beißen. Mittlerweile ist das Gewinnspiel auch auf Deutsch zu finden und darauf wollen wir eingehen.

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Soso … wir erfahren hier:

Um den VW Camper zu feiern, werden wir 2 X 2016 VW Campingbusse verlosen. Um mitzumachen und Ihre Chance darauf zu erhalten, einer von zwei glücklichen Gewinnern zu sein, müssen Sie nur auf unserer Seite auf „Gefällt mir“ klicken, diesen Beitrag teilen und weiter unten einen Kommentar mit „Vwgiveaway“ hinterlassen.
Die 2 glücklichen Gewinner werden per Zufallsprinzip am 24. Dezember 2016 ausgewählt. Viel Glück an alle

Abgesehen von der klassischen Aufklärung über Gewinnspiele möchten wir an dieser Stelle einen ironische Lösung des “Menschenverstandes” (credits to Franzi Kempis):

  1. “Natürlich” wirbt VW für seinen Camper mit einer neuen Facebook-Seite. Mit 38.000 Likes. Ohne jeden Verweis auf die offizielle VW-Seite. Mit immerhin über 23 Mio Likes.
  2. “Natürlich” vertreibt man ein Gewinnspiel für VW über eine Unterseite, die keinerlei Verbindung zur Hauptmarke VW hat. Nichtmal einen Link in der Info.
  3. “Natürlich” will dir jemand ein Auto schenken. Besonders auf Facebook. Mit einem Sharen und Liken Gewinnspiel.

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Aber

Es gibt trotzdem noch die klassische ZDDK Erklärung bezüglich Gewinnspiele: man kann an dieser Seite recht zügig erkennen, dass sie rein gar nichts mit VW zu tun hat, sondern lediglich ein undurchsichtiges Facebook-Gewinnspiel ist.

Ominöse Gewinnspiele erkennt man u.a. wenn man z.B. liest: “Drückt auf gefällt mir und ihr kommt in unseren Los-Topf!” sowie “Wer den Beitrag teilt hat eine doppelte Chance!” und dann noch “Die Seite –Name-der-Seite- muss mit Gefällt mir markiert sein! Das ist auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes so!

Als weiteres Merkmal kann gelten, wenn folgende Inhalte NICHT VORHANDEN sind:

  • Inhaber der Seite / Ansprechperson
  • Impressum
  • Kontaktmöglichkeit
  • Teilnahmebedingungen
  • Freistellung gegenüber Facebook

Seriöse Unternehmen beschäftigen sich mit dem Thema Gewinnspiele auf Facebook und stellen diese auch korrekt dar. Unter anderem achten seriöse Veranstalter, dass ein Impressum, ein Kontakt sowie Teilnahmebedingungen zur Verfügung stehen, die auch aus rechtlicher Sicht notwendig sind.

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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)