Katzenfänger unterwegs?

Immer wieder kursieren Gerüchte über Katzenfänger mit roten Wäschekörben. Mimikama klärt die Hintergründe und entlarvt den Mythos hinter diesen Meldungen

Abermals sind Katzenfänger unterwegs, wenn man einem Statusbeitrag auf Facebook seinen Glauben schenken möchte!

Angeblich handelt es sich um rote Wäschekörbe, bei denen auf einer Seite der Griff abgesägt wurde!

//

Der Statusbeitrag auf Facebook, der soeben die Runde macht:

image

Ergänz wurde der Beitrag um folgendes Foto des besagten Wäschekorbs:

image

OK! Es handelt sich also um diesen Wäschekorb!

Aber jetzt mal nur ganz blöde gefragt. Wie kann sich dieser über 3 Jahre lang auf dem selben Ort befinden, ohne das dieser jemals verschoben wurde?

Also wir fragen deswegen, da GENAU dieser Wäschekorb bereits im Mai 2013, also vor ÜBER 3 JAHREN bereits einmal im Netz auftauchte und zwar auf RP-ONLINE! Damals ging es um die Altkleider-Spenden in Mönchengladbach!

//

Hier ein Screenshot des Artikels, welchen man HIER nachlesen kann:

image

Das Foto selbst, wurde von Anne Peters erstellt und nicht von der Userin, die diese Behauptung auf Facebook´veröffentlicht hatte!

Wir selbst berichten seit dem Jahre 2013 über den Mythos von Einbrechern und Katzenfängern, die als Altkleidersammler getarnt sind bzw. bunte Waschkörbe verteilen. Die ganze Chronologie zu diesem Thema, kann man hier nachlesen:

Bunte Wäschekörbe: Der Mythos von Einbrechern und Katzenfängern, die als Altkleidersammler getarnt sind!  (vom 11.3.2013)

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)