Facebook: Wie man einen „Ort“ wieder von der Landkarte entfernen kann.

Entdecke, wie du fehlerhafte Orte auf Facebook mühelos entfernst und deine Chronik optimierst. Praktische Tipps von Mimikama für deine Online-Präsenz

image Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit ORTE auf einer Landkarte zu aktvieren und können hier angeben, wo sie nicht schon überall gewesen sind. Die Funktion "ORTE" dient dazu, dass man seinen Freunden mitteilen kann, wo man sich gerade befindet bzw. wo man schon einmal gewesen ist. Außerdem kann man feststellten, welche Freunde sich in deiner Nähe befinden. Nun kann es aber sein, dass man z.B. einen Ort falsch eingegeben hat bzw. vielleicht möchte man aber auch wieder diverse Orte löschen. Wie das funktioniert haben wir in diesem Bericht beschrieben.

ORTE:

Die Übersichtskarte befindet sich in der Chronik des jeweiligen Nutzers in der rechten Spalte.

image

Wie kann man nun einen Ort wieder entfernen?

1) Klicke das Aktivitätenprotokoll an:

Das Aktivitätenprotokoll befindet sich im Profil des Nutzers unter dem Titelbild.

image

2) Oben rechts auf den Button klicken und nun "Beiträge mit Orten" auswählen.

image

3.) Es öffnet sich ein Übersicht mit den Orten.

Hier einfach auf jenem Eintrag klicken den man entfernen möchte. Dazu einfach mit der Maus über den hellgrauen Kreis fahren und auf diesen klicken. Es öffnet sich ein Auswahlmenü. Hier nun einfach "Löschen" klicken und schon verschwindet der Ort auf der Landkarte wieder.

image

Hier nochmals bestätigen und das war es dann auch schon wieder.

image

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)