Faktencheck: Sind das Abgeordnete der Grünen?

Ein Sharepic über Grüne Politiker im bayerischen Landtag verbreitet Falschinformationen. Mimikama klärt auf und zeigt, wer tatsächlich Abgeordnete sind

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Seit einigen Monaten wird in sozialen Medien ein Sharepic geteilt, welches Politiker der Grünen im bayerischen Landtag zeigen soll.

Besonders auf einschlägigen Seiten findet sich jenes Bild und Behauptung:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

„Das sind die Grünen im bayerischen Landtag…..und nein: Das ist KEIN Scherz…..“

Wer sind die Personen?

Es handelt sich dabei um (von links nach rechts) Jeanne Riedel, Ann-Kathrin Bürger, Julia Steenken, Petra Weitzel und Tessa Ganserer.

Sind das Abgeordnete der Grünen?

Bei Jeanne Riedel, Ann-Kathrin Bürger, Julia Steenken und Petra Weitzel handelt es sich um Mitglieder der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.„.
Nur die Person ganz rechts, Tessa Ganserer, ist tatsächlich Abgeordnete der Grünen im bayerischen Landtag.

Wer die Abgeordneten der Grünen im bayerischen Landtag sehen möchte, muss lediglich auf die Webseite der Grünen gehen: Übersicht hier.

Zu welcher Gelegenheit entstand das Bild?

Es entstand bei einer gemeinsame Pressekonferenz der Fraktion Bündnis90/Grüne im bayrischen Landtag im Januar 2019.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Fazit

Bei dem Sharepic handelt es sich um eine transphobe Falschbehauptung. Nur eine der abgebildeten Personen ist tatsächlich Abgeordnete der Grünen, die anderen Personen sind Mitglieder der dgti e.V., welche gemeinsam eine Pressekonferenz gaben.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)