Abofalle: Fünf Tage gratis, dann soll’s teuer werden. Hunderte Streaming-Dienste für Kinofilme versenden zweifelhafte Rechnungen.
Auch wenn sie ihren Namen verändern, haben alle das gleiche Design: Angebliche Kinofilm-Streaming-Seiten locken Nutzer in eine Abofalle. Unser Kooperationspartner Checked4you hilft mit Tipps und Musterbriefen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie werben mit angeblichen Gratis-Streams von Kinofilmen, Interessenten müssen sich dafür registrieren.
- Achtung, Abofalle: Im Kleingedruckten steht, dass nach fünf kostenfreien Tagen hohe Gebühren fällig würden.
- Wir erklären, warum ihr unserer Meinung nach nicht zahlen müsst und geben euch einen Mustertext, mit dem ihr euch wehren könnt.
Wozu etwas für Kinofilme bezahlen, wenn es die im Internet doch für lau gibt?! Wenn ihr euch mit so einem Plan auf die Suche nach entsprechenden Seiten begebt, landet ihr vielleicht auf voxstream. de oder einer der anderen mehr als 200 Seiten, die am Ende des Textes aufgelistet sind. Bis auf das Logo sehen sie alle gleich aus. Sie locken mit zahlreichen Kinofilmen, die ihr euch angeblich legal ansehen könnt. Vorher müsst ich euch dafür aber registrieren.
Die Abofalle
Zum Registrieren sollt ihr euren Namen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben und danach direkt Filme sehen können. Nach Ansicht der Seitenbetreiber geht ihr durch den Klick auf „Registrieren“ bereits eine Mitgliedschaft ein. Die ersten fünf Tage kosten nichts, danach sollt ihr bezahlen – wenn ihr euer Konto nicht rechtzeitig wieder löscht.
Oft ist es so, dass die Infos zur Kostenpflicht nur in den Nutzungsbedingungen auf Englisch zu finden sind. Dann ist der Fall klar: Ihr müsst nicht zahlen! Die Gründe lest ihr im Kasten weiter unten.
Der „Kaufen“-Button
Bei den Verbraucherzentralen erhalten wir laufend Beschwerden über diese angeblichen Streaming-Portale. Einige Verbraucher berichten davon, dass es keinen Button gab, der eindeutig auf Kosten hinweist. Sehen wir uns die Seite dann an, sind sowohl so ein Button als auch der Hinweis auf die konkreten Kosten vorhanden.
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So kommt der Verdacht auf, dass die Betreiber die Button-Lösung eventuell nachträglich einbauen oder die Seiten je nach Zugang anders aussehen lassen – also je nachdem, ob man sie direkt aufgerufen hat oder etwa über eine Suchmaschine dorthin kam. Ob das so ist, lässt sich aber nur mit Screenshots belegen, die ihr beim Registrieren gemacht habt. Aber auch wenn es den Button gab, können wir sagen: Ihr müsst nicht unbedingt zahlen (s. Kasten unten)!
Registrierung wird nicht bestätigt
Seriöse Seitenbetreiber senden euch nach dem Abschluss eines Vertrags eine Bestätigung per E-Mail, in der sie die Bedingungen des Vertrags aufführen. Spätestens hierüber müsstet ihr erfahren, dass ihr fünf Tage nach eurer Registrierung Geld bezahlen sollt. Doch so eine E-Mail kommt nicht.
Technische Probleme
Wer nach dem Registrieren direkt losstreamen will, guckt oft in die Röhre. Denn statt der eingangs angepriesenen Filme und Serien gibt es häufig Fehlermeldungen.
„Anwälte“ bei YouTube
Die Betreiber der angeblichen Streaming-Seiten belassen es aber nicht nur bei E-Mails mit Zahlungsaufforderungen oder Inkasso-Drohungen. Es gibt sogar Videos bei YouTube, in denen angebliche Anwälte erklären, dass ihr zweifelsfrei zahlen müsst. Auch bei diesen Videos können wir nur die Nase rümpfen.
Da ist zum Beispiel ein gewisser Michael Plember von einer Berliner Medienkanzlei, der behauptet, dass sich ein Mandant mit einer Rechnung von felixkino. com an ihn gewandt habe und er nach Prüfung der Internetseite festgestellt haben will, dass diese Rechnung bezahlt werden müsse. Der gleiche Mann nennt sich in einem anderen Video übrigens Thomas Fischer. Sein Thema ist das gleiche: Rechnungen von MeinKinoWelt. com müssen angeblich bezahlt werden.
Ein anderer Mann nennt seinen Namen gar nicht, erzählt aber auch das gleiche – jeweils auf die entsprechende Internetseite zugeschnitten. Auffällig ist bei den Clips, dass die Kommentarfunktion in der Regel deaktiviert wurde, die genutzten YouTube-Kanäle noch nicht lange bestehen und meist keine anderen Videos haben.
Generelles zum Streaming von Filmen
Wenn ihr euch Kinofilme umsonst im Internet anguckt, könnt ihr in Schwierigkeiten kommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2017 (Aktenzeichen C-527/15) besteht ein Risiko beim Streamen von Videos, wenn der Nutzer erkennen muss, dass die Filme rechtswidrig im Netz gelandet sind.
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Und wer beispielsweise einen gerade im Kino angelaufenen Film im Gratis-Stream entdeckt, der sollte sich denken können, dass das nicht im Sinne der Urheber sein kann und somit verboten sein müsste. Im schlimmsten Fall habt ihr die notwendigen Informationen für eine Rechtsverfolgung dann auch gleich mitgeliefert – mit eurer Registrierung.
Eine umfangreiche Liste betrügerischer Domains findest du hier.
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Artikelbild: Shutterstock / Von Tero Vesalainen
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)