Derzeit bekommen viele Internet-Nutzer eine E-Mail einer „ADVOKAT RECHTSANWALT AG“, die einen Pfändungstermin nennt, da man eine Abmahnung nicht bezahlt habe.
Konkret wird in der E-Mail behauptet, man habe illegal Filme auf „kinox.to“ geschaut, eine Abmahnung diesbezüglich nicht bezahlt und müsse nun eine Pfändung erwarten, wenn man nicht die ausstehenden 426,55 Euro sofort bezahle.
Wie „Watchlist Internet“ berichtet, hat die E-Mail den „PFÄNDUNGSTERMIN AM 21.08.2018 UM 14:20 Uhr!“ oder ähnlich. Der Text jener E-Mails lautet:
PFÄNDUNGSTERMIN AM 21.08.2018 UM 14:20 Uhr!
Leider habe Sie die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen.
Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 17.08.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Tel. +49 30 255 59 886
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt.
Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.Sollten Sie Wiederstand leisten, wird der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen.
Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 426,55 Euro an folgende Bankverbindung :
Unsere Bankverbindung:• Zahlungsempfänger: ADVOKAT RECHTSANWALT AG
• Bankinstitut: HSBC BANK PLC
• Adresse: 196 High Road, London, N22 8HH
• IBAN: GB10HBUK40100001785559
• BIC: HBUKGB4B
• Verwendungszweck: Invoice DE098956
• Betrag: 426,55 EURSenden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: info@rechtsanwalt24.com.de
Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein, die Forderung komplett zu tilgen, können wir Ihnen sicherlich mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.
Tel. +49 30 255 59 886
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr.: 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mit freundlichen Grüßen,
ADVOKAT RECHTSANWALT AG
Hinweis: Das Schreiben zirkuliert in zahlreichen weiteren Varianten. Bekannt sind beispielsweise Schreiben im Namen der EU Law Solicitors (iplimited.eu), einer it-recht kanzlei (it-rechtkanzlei.eu) oder einer Medienanwaltkanzlei (medienanwaltkanzlei.eu). Für diese Abmahnungen gilt inhaltlich das nachfolgend Ausgeführte ebenso.
Müssen betroffene die 426,55 Euro bezahlen?
Nein, KonsumentInnen müssen die 426,55 Euro nicht an die ADVOKAT RECHTSANWALT AG überweisen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist betrügerisch und die Pfändungsandrohung soll Angst machen und so zu einer Zahlung bewegen. Das können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:
- Anwälte versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern per Brief.
- Die kriminellen AbsenderInnen benennen die angeblichen RechtsverletzerInnen nicht beim Namen. Nicht einmal eine Grußformel, wie z.B. „sehr geehrte/r Herr/Frau“ ist zu finden. Das ist bei anwaltlichen Schreiben normalerweise nicht der Fall.
- In der E-Mail ist nur ganz am Ende kurz der Grund für den Pfändungstermin – die angebliche Urheberrechtsverletzung – genannt. Üblicherweise würde ein derartiges anwaltliches Schreiben eine genaue Beschreibung des urheberrechtlichen Vergehens inkl. Nennung der betroffenen Werke enthalten.
- Nachrichten-EmpfängerInnen sollen den offenen Geldbetrag auf ein britisches Konto überweisen. Alle dieser Nachrichten enthalten eine Zahlungsaufforderung mit derselben Rechnungsnummer als Verwendungszweck. Die Nachricht wird also in ein und derselben Form massenhaft versandt.
Die Watchlist Internet empfiehlt:
Sollten Sie Beratung oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Experten vom Internet Ombudsmann. Die Beratung ist kostenlos. Das Anfrageformular ist der schnellste Weg, Ihre Fragen zu stellen.
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