AfD ist weiter gesichert rechtsextrem! Die Fakten zur Einstufung

Ein juristischer Verfahrensschritt sorgt für Missverständnisse über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz.

Die Behauptung

Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zurückgenommen. Die Partei gilt nicht mehr als rechtsextreme Bestrebung.

Aufgestellt von: Unbekannt

Falsch

Falsch: Die AfD bleibt weiterhin vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft

  • Stillhaltezusage: Der Verfassungsschutz verzichtet bis zur Gerichtsentscheidung auf öffentliche Äußerungen zur Einstufung.
  • Einstufung bleibt: Die AfD wird intern weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ betrachtet.
  • Verfahren nicht neu: Solche Stillhaltezusagen gab es bereits 2021 bei der damaligen Klage gegen den „Verdachtsfall“-Status.
  • Desinformation: Rechte Akteure nutzen den juristischen Vorgang, um eine faktisch falsche Erfolgsgeschichte zu konstruieren.

💬Wie funktioniert Desinformation im politischen Kontext? Antworten finden Sie im Leitfaden Politische Desinformation.

Was steckt hinter der angeblichen Kehrtwende des Verfassungsschutzes?

Am 8. Mai 2025 überschlagen sich rechte Medien mit Schlagzeilen: Der Verfassungsschutz nehme die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zurück. X-Posts, AfD-nahe Telegram-Kanäle und einschlägige Portale feiern einen „Etappensieg“. Doch das Narrativ hält der Realität nicht stand.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Was wirklich geschah: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gab in einem laufenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte Stillhaltezusage ab.

Das bedeutet: Bis das Gericht über den Eilantrag der AfD entscheidet, wird sich das BfV öffentlich nicht mehr zur Einstufung äußern. Zudem wurde eine frühere Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 auf Wunsch der AfD von der Website entfernt. Mehr nicht. Kein Urteil, kein Freispruch, keine Neubewertung.

Warum die AfD trotzdem weiter rechtsextrem bleibt

Die rechtliche Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung basiert auf einem umfangreichen Gutachten des BfV. Dieses Gutachten wurde nicht zurückgezogen, verändert oder widerlegt. Die darin dokumentierten Strukturen, Aussagen und Verbindungen der Partei zu verfassungsfeindlichen Ideologien gelten unverändert.

Auch wird die AfD weiterhin als Verdachtsfall beobachtet. Das ist keine Herabstufung, sondern ein formaler Zustand, der unter anderem bedeutet, dass nachrichtendienstliche Mittel nur unter strengeren Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Die Einschätzung: Die AfD steht weiterhin im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Juristische Taktik statt politischer Kurswechsel

Die Stillhaltezusage ist keine politische Geste, sondern ein rein juristischer Vorgang. Ziel ist, einen möglichen Hängebeschluss zu vermeiden, der dem BfV vorübergehend untersagt hätte, die AfD öffentlich als rechtsextremistisch zu bezeichnen. Ein solcher Beschluss hätte zwar keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Einstufung getroffen, aber öffentlich als Erfolg der AfD wirken können.

Durch die freiwillige Stillhaltezusage ersparte sich das BfV eine potenziell symbolisch folgenreiche Niederlage vor Gericht. Diese juristische „Pause-Taste“ ermöglicht dem Gericht eine ungestörte Prüfung, ohne dass Fakten geschaffen werden.

Rechte Medienmaschine: Fiktion statt Fakten

Die Behauptung, die AfD sei nicht mehr als rechtsextremistisch eingestuft, ist Teil einer bekannten Strategie: Verwirrung stiften, Fakten verdrehen, Zweifel säen. Mit Halbwahrheiten wird versucht, den öffentlichen Diskurs zu kippen. Doch entscheidend bleibt: Die AfD ist nicht rehabilitiert, sondern hat lediglich juristisch ein bisschen Ruhe verschafft bekommen, vorübergehend.

Experten: „Gutachten bleibt belastend, nichts ist vom Tisch“

Verfassungsschützer und Politikwissenschaftler sehen keine inhaltliche Änderung. Das Gutachten zur AfD sei nach wie vor gültig und belastend, sagt etwa Politologe Prof. Hajo Funke: „Es bleibt eine Partei, deren zentrale Strukturen eindeutig rechtsextremistisch sind.“ Auch das Verwaltungsgericht Köln bestätigte: Die Stillhaltezusage ändert nichts an der bisherigen Bewertung.

FAQ: Häufige Fragen zur AfD und dem Verfassungsschutz

Hat der Verfassungsschutz die AfD von der Liste gestrichen? Nein. Die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bleibt bestehen.

Was ist eine Stillhaltezusage? Eine freiwillige Erklärung, während eines laufenden Verfahrens vorübergehend keine öffentlichen Aussagen zu treffen. Kein Freispruch, kein juristisches Urteil.

Wird die AfD weiterhin beobachtet? Ja. Sie gilt wieder formal als Verdachtsfall, was eine Beobachtung weiterhin möglich macht, unter strengeren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Gab es ähnliche Fälle? Ja. Bereits 2021 hatte das BfV nach einer AfD-Klage eine ähnliche Stillhaltezusage abgegeben. Die AfD scheiterte später vor Gericht.

Hat sich das Gutachten des Verfassungsschutzes geändert? Nein. Es bleibt inhaltlich vollständig bestehen und ist inzwischen öffentlich zugänglich.

Was ist ein Hängebeschluss? Ein Hängebeschluss ist eine vorläufige Anordnung eines Gerichts, um bis zur Entscheidung im Eilverfahren rechtliche Nachteile zu vermeiden. Im Fall der AfD hätte das Gericht dem BfV untersagen können, die Partei öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen, rein vorsorglich, nicht inhaltlich bewertend.

Fazit zum Thema

Die AfD bleibt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes eine verfassungsfeindliche Partei, mit radikalen Inhalten und Strukturen. Die aktuelle „Stillhaltezusage“ ändert daran nichts. Wer daraus ein „Ende der Extremismus-Vorwürfe“ konstruiert, betreibt gezielte Irreführung. Die Demokratie braucht gerade jetzt klare Fakten und Menschen, die Lügen als solche entlarven.

Quelle: DER SPIEGEL; tagesschau.de

Lesen Sie auch: Teen-Terroristen in Europa: Wie der IS Europas Kinderzimmer erreicht

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

Faktencheck als Bild teilen

Den Faktencheck per Artikellink teilen oder das 4:5-Faktenbild als PNG herunterladen.

Social-Faktenbild · 4:5 · 1080 × 1350 px

Bild wird vorbereitet …

Bitte prüfe beim Teilen, ob der gekürzte Text die Aussage korrekt wiedergibt. Die vollständige Recherche ist im Artikel verlinkt.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.