Bedrohungen, Nötigungen, fremdenfeindliche Kommentare oder Beleidigungen: Obwohl das Verfassen von Hasskommentaren kein Kavaliersdelikt ist, kommt es im Internet, insbesondere in den sozialen Netzwerken, häufig zu hasserfüllten und damit auch strafbaren Beiträgen.
Der heute stattfindende bundesweite „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ ist daher wichtiger Bestandteil des konsequenten Vorgehens von Polizei und Justiz bei der Bekämpfung dieses Phänomens.
Seit heute Morgen, 06.00 Uhr, sind Polizeidienststellen in 13 Bundesländern im Rahmen dieses Aktionstages im Einsatz. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden 38 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen.
Den Tätern wird vorgeworfen, Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa öffentliche Aufforderungen zur Begehung von Straftaten, Beleidigungen von Amtspersonen oder antisemitische Beschimpfungen. Tätern, die solche strafbaren Inhalte im Netz verbreiten, drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Der bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings wird vom Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizei koordiniert. Er wurde vor drei Jahren etabliert und findet seitdem einmal jährlich statt. Das gemeinsame Vorgehen gegen Hass im Netz zeigt Wirkung: Wurden 2017 in den Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) noch 2.270 Fälle von Hasskommentaren gezählt, waren es 2018 1.472 Fälle, ein Rückgang um 35 Prozent. Ein Großteil davon (77 Prozent) lässt sich dem rechtsextremen Spektrum zuordnen, knapp 9 Prozent der Kommentare sind linksextrem, die verbleibenden 14 Prozent sind ausländischen oder religiösen Ideologien, beziehungsweise keiner konkreten politischen Motivation zuzuordnen.
Der Rückgang der Fallzahlen bei den Hasspostings ist eine positive Entwicklung. Um diese fortsetzen zu können, sind auch künftig operative wie präventive Projekte des Bundes, der Länder und auch nichtstaatlicher Organisationen (NGOs) erforderlich, um Hass im Netz wirkungsvoll entgegenzutreten.
Diese Portale finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamts oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei.
Weitere Informationen erhalten Interessierte im Laufe des Tages über die Social Media-Kanäle des Bundeskriminalamts. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den am Aktionstag beteiligten Bundesländern erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
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