Faktencheck · Ein Sharepic in Form einer Schlagzeile zeigt Carola Rackete (leicht unkenntlich gemacht) und einen nicht weiter bekannten Mann, der als Akono aus Nigeria genannt wird.
Die Schlagzeile dazu lautet: „Sie hat mich an Board vergewaltigt“. Gleichzeitig taucht unter dem bearbeiteten Foto von Carola Rackete die Frage „Sexmonster oder Heldin?“ auf.
Die Sharepic ähnelt stark der Aufmachung einer BILD-Schlagzeile: Die Schriftart, sowie der Stil ähneln dem typischen Aufbau, wie sie bei der BILD genutzt werden. Ebenso wirkt die Schlagzeile wie eine klassische Berichterstattung im Boulevardjournalismus.
Grund genug, hier einen kleinen Faktencheck durchzuführen: Ist die Schlagzeile und das entsprechende Sharepic echt?
Faktencheck
Beginnen wir bei „Akono aus Nigeria“. Bei Akono aus Nigeria handelt es sich natürlich um eine fiktive Person, die auf dem Bild abgebildete Person ist ein Fotomodel. Das dazu gehörige Foto kann man auf der Stockfoto-Plattforrm Getty Images finden. Aus lizenzrechtlichen Gründen können wir dieses nicht abbilden, jedoch darauf verweisen: Foto hier!
An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die gesamte Darstellung ein Fake ist. Nein, diese Schlagzeile findet sich in keinem Boulevardblatt. Das bestätigt auch eine einfache Suche über eine Suchmaschine (vergleiche).
Warum dieses Sharepic erstellt wurde, ist hingegen unklar. Ob als bewusste Stimmungsmache gestaltet oder als False-Flag Trollerei entworfen wurde, lässt sich nicht eindeutig bestimmen.
Weitere Falschmeldungen über Carola Rackete
In den letzten Wochen gab es mehrere Falschmeldungen über Carola Rackete:
- Carola Rackete: Zeigt sie hier den „römischen Gruß“?
- „Ist Herr Küblböck jetzt Carola Rackete….?“
- Das Exklusiv-Interview mit Carola Rackete.
- Faktencheck: Vater von Carola Rackete verkauft keine Waffen
- Vorsicht vor falschen „Rackete“ Accounts auf Facebook!
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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