Falsche Gewinnspiele locken ins Abonnement [B2B]

Autor: Andre Wolf

UPDATE 15.09.2014

Unsere Anwaltskanzlei “GGR Rechtsanwälte” die ebenfalls über “grosshandel-b2b” berichtet haben, haben soeben folgende Info veröffentlicht:

Laut FORTUNFIVE UG werden die Facebook Veranstaltungen nicht selbst von FORTUNFIVE UG durchgeführt, sondern von einem Partnerprogramm. FORTUNFIVE UG bieten nach eigener Aussage ein „Partnerprogramm“ an, bei dem sich Webmaster registrieren und deren Großhandel Projekt bewerben können. Wer genau, also welcher Partner, die streitgegenständlichen Facebook Veranstaltungen durchführt, wurde uns in der Mail nicht mitgeteilt. Wer der tatsächliche Veranstalter ist, lässt sich auch nicht über die jeweilige Facebook Veranstaltungsseite herausfinden. Die streitgegenständliche Rechnung stammt jedenfalls von der FORTUNFIVE UG. 
Verweis: https://ggr-law.com/ggrkama/faq/grosshandel-b2b-rechnung-widerspruch-abofalle-facebook-veranstaltung-verlosung.html

B2B ist nicht gleich B2B! Diese Erkenntnis gab es im Laufe der vielen angeblichen Gewinnspiele auf Facebook, welche darauf zielen, dass die Teilnehmer sich in einem teuren Abo verpflichten.

Es wird geklotzt, nicht gekleckert. Der angebliche Gastgeber “Apple Produkte” lockt mit 100.000 falsch verpackten iPhones 5C.

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(Screenshot: Facebook)

Mittlerweile über 200.000 Einladungen

Das Event verteilt sich über seine, selbst aufgestellten, Regeln viral, so dass zum aktuellen Zeitpunkt (25.08.2014) die Hürde von 200.000 Einladungen überschritten wurde. Mehr als 7600 Facebooknutzer gaben an, die Teilnahmeregeln ausgeführt zu haben. Diese sehen wie folgt aus:

Wir erhielten 100.000 Iphone 5c 16GB die nicht verkauft werden können, weil sie nicht richtig eingepackt worden sind. Aus diesem Grund machen wir eine Verlosung auf dieser Seite! Alles, was Sie tun müssen, ist folgende Schritte zu absolvieren :
Schritt 1. Nehme an unserer Veranstaltung teil
Schritt 2. Lade alle deine Freunde ein (mind. 100)
Schritt 3. Kommentier mit deiner Wunschfarbe
Schritt 4. Hier abholen: http://xur.li/[UNKENNTLICH GEMACHT]
Die glücklichen Gewinner werden am 25. August per Post benachrichtigt. Nur Teilnehmer die alle Schritte durchgeführt haben werden von uns Kontaktiert.

Die Schritte 1 – 3 gestalten sich noch als harmlos. Außer dem Aspekt, dass man sich durch die öffentliche Teilnahme und dem Einladen der Freunde als leichtgläubig hinstellen mag, gibt es keine weitere Gefahr.

Schritt 4 hat es in sich

In Schritt 4 wir man auf eine externe Seite geleitet, welche ein Formular darstellt.  Diese Seite schaut so aus:

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(Screenshot: http://grosshandel-b2b.biz/ )

Wir haben diesen Screenshot NICHT verändert, die einzelnen Bereiche sind tatsächlich sehr schlecht lesbar!

Woran das liegen mag, kann man nur spekulieren. Den entgegen aller bisherigen Annahmen, dass es sich um eine Anmeldung für ein Gewinnspiel oder eine Verlosung handelt, findet man im unteren. linken Bildbereich einen Kostenhinweis, dessen Beschreibung in sanftem Hellgrau geschrieben ist. Ja, nicht nur in sanfter Schriftfarbe, sondern auch in der Beschreibung wird verschleiert und verschlüsselt. Zur besseren Lesbarkeit (dieses sanfte Hellgrau kann man aber auch leicht übersehen tstststs) haben wir die entsprechende Textstellt markiert.

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(Screenshot: http://grosshandel-b2b.biz/ )

Im Klartext:

Für die Nutzung unserer Plattform fallen kosten in Höhe von 240€ pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten an. Zuzüglich eine Einrichtungsgebühr von 35,70€

Für die Freunde der Rechenkunst:

2 (Jahre) * 240 €                   480,00 €

1 * Einrichtungsgebühr      35,70 €

Macht zusammen               515,70 €

Gewinnspiel? Verlosung?

Von Beidem kann mittlerweile kaum noch die Rede sein, sondern hier wurde man lediglich in ein teures Abo für Dienstleistungen gelockt, die im Grunde kein Privatmensch braucht, ja sogar, laut Seiteninhaber, nicht Mals nutzen darf.

Unsere Leistungen

– vollen Zugriff auf Lieferanten, Hersteller und Großhändler

– direkt auf die Top-Konditionen der Lieferanten zugreifen und so bis zu 90% im Einkauf sparen

– intelligente Suche nutzen, um Artikel schneller zu finden

Hinweis

Die Nutzung unserer Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.

Hier stellt sich nun die Frage, warum so massiv unter Privatnutzern bei Facebook ein Event beworben wird, welches zielstrebig in ein (für Privatnutzer) nutzloses Abo zieht?

Veranstalter erhöht das Tempo

Der Veranstalter eröffnet immer neue Facebookevents, welche diese Methode anwenden. Zusätzlich drängt er sogar mit klickbaren Bildvorschauen auf das Registrierungsformular.

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(Screenshot: Facebook)

Wer nun dieses Vorschaubild im Originalpost aufruft, landet direkt im Registrierungsformular. Bitterer geht es kaum, denn hier wird bewusst suggeriert, es handle sich um einen Pflichtschritt im Rahmen der Verlosung.

B2B ist NICHT gleich B2B

Der Abo Dienstleister ist eine Firma mit dem Namen Großhandel-b2b, bzw. FORTUNFIVE UG (haftungsbeschränkt). Wir haben es hier nicht mit dem alten Bekannten aus Chemnitz zu tun! In diesem Fall stammt die Firma hinter dem Registrierungsformular aus Düsseldorf – zumindest laut Impressum. Man kann nun sogar noch weiter gehen:

Mit dem Firmennamen und der Domain als Info erlangt man in nur wenigen Schritten noch weitere Informationen zum Handelsregisterauszug. Dort kristallisieren sich dann 3 Namen, welche in Verbindung mit FORTUNFIVE UG (haftungsbeschränkt) stehen. In diesem Zusammenhang taucht auch der Begriff “Vorratsgesellschaft” verstärkt auf, in dessen Sektor einer der 3 Geschäftsführer stark verwickelt ist.

Wir haben einmal alles an Material zu diesen Herren gesichtet und protokolliert (alleine die Linksammlung erstreckt sich über 2 Seiten Textdokument) und werden in diesem Fall weiterhin aktiv bleiben.

Was tun, wenn man hereingefallen ist?

Zunächst: von “dummen Nutzern” sollte man hier nicht sprechen, denn es liegt ganz offensichtlich eine bewusste und mehrfache Täuschung vor! Wir haben mittlerweile mehrere Meldungen von Nutzern bekommen, die das Registrierungsformular in der Ansicht ausgefüllt haben, es sein ein  Teil der Verlosung. Als solches wird es ja auch propagiert!

Rechtsanwalt Karsten Gulden von GGR-Law rät in diesem Fall:

 

image

In solchen Fällen immer der Grundsatz: Erstmal nichts zahlen, den vermeintlichen Abschluss des Vertrages vorsorglich widerrufen und sich den Abschluss des Vertrages in Schriftform nachweisen lassen, wenn die Gegenseite auf den Widerruf keine Ruhe gibt.

Wenn die Gegenseite dann doch mal hartnäckig bleiben sollte muss im Einzelfall geprüft werden, ob wirksam ein Vertrag geschlossen wurde.

Nachweis des Vertragsabschlusses in schriftlicher Form (Email mit den entsprechenden Anhängen). Dann soll die Gegenseite auch nachweisen, dass die Kostenpflichtigkeit transparent war (keine versteckten Hinweise irgendwo kleingedruckt, sondern derart platziert, dass der User darüber stolpern muss).

Karsten Gulden
Medienrecht+  Mainz
Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

Augen auf beim Klicken

Die Methode der Seite “Apple Produkte” offenbart jedoch eine große Schwäche vieler Nutzer: Beschreibungen werden nicht bis zum Ende gelesen, verschleierte Inhalte kaum wahrgenommen. ZDDK / Mimikama hat experimentell auch eine persiflierte iPhone-Verlosung online gesetzt, in der Tat kommentieren viele Nutzer ohne die Anleitung gelesen zu haben.

Da wir diese Angelegenheit weiterhin aktiv verfolgen, bleibt dieser Artikel für Updates offen!

Du bist als Privatperson in die Falle getappt und hast das Anmeldeformular bereits ausgefüllt?

Dann widerrufe innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Am Besten per E-Mail an: [email protected] UND auf dem Postweg an

FORTUNFIVE UG (haftungsbeschränkt)
Münsterstraße 330
40470 Düsseldorf

Gerne stellen wir Euch dafür eine Vorlage zur Verfügung: > Download-Widerruf (PDF 22 KB)

Autor: Andre, mimikama.org

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