Eine Zeitungsannonce sorgt für Verwunderung: “Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft.”

Autor: Tom Wannenmacher

Am 30.9.2016 wurde auf Facebook abermals ein Zeitungsannonce veröffentlicht, die bereits vor einem Jahr die Runde machte.

In der Annonce kann man folgendes lesen:

Ihr Testament hilft! Schenken Sie Flüchtlingen eine Zukunft – mit Ihrem Testament. Fordern Sie unsere Broschüre an!

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Der Ersteller ergänzt dies mit den Worten: Das ist so widerlich, so anmaßend, so…Ne! Mir fehlen die Worte! (sic)

Viele Anfragen die uns erreichen stempeln dies als einen sogenannten Fake ab. Dem ist aber nicht so.

Die Anzeige stammte aus dem Hare 2015 und wurde von der Uno-Flüchtlingshilfe veröffentlicht.

Und hier kann man auf der Webseite folgendes lesen:

Flüchtlingen per Testament helfen

Ihr Testament ist ein besonderes Geschenk

Eine besondere Weise, unsere Arbeit zu unterstützen, ist die Berücksichtigung im eigenen Testament. Gerade für die Menschen, die nicht wissen, was noch zu Lebzeiten an finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommt.
Mit einem Testament können Sie etwas Bleibendes schaffen – nicht nur im materiellen Sinne. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Ihr soziales Engagement weiterleben zu lassen – über Ihr eigenes Leben hinaus. Zum Beispiel, indem Sie sich für besonders Benachteiligte wie Flüchtlinge einsetzen und die Arbeit der UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament bedenken.
Mit einem Testament zugunsten der UNO-Flüchtlingshilfe sorgen Sie dafür, dass Ihre Hilfsbereitschaft weit über Ihre Lebenszeit hinaus Früchte trägt.

Warum ein Testament?

Viele Menschen fühlen sich angesichts der juristischen Fragen unsicher und hoffen, dass die gesetzliche Erbfolge alles bestens regelt. Doch wissen Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben sind? Und sind das wirklich alle, die Sie bedenken wollen? Was ist, wenn Sie Freunde berücksichtigen möchten, Ihr soziales Engagement fortgesetzt werden soll, oder wenn Sie keine Angehörigen mehr haben?

Ihre persönlichen Wünsche können Sie nur mit einem Testament verwirklichen.

Eine gute Hilfestellung zum Thema bietet auch ein WDR4-Hörfunkbeitrag aus der Sendereihe „In unserem Alter“. Den Beitrag vom 19.10.2013 können Sie sich hier als Podcast anhören

Unsere Hilfestellung

  • Mit unserem Ratgeber rund um das Thema Testament möchten wir Sie ermutigen, sich aktiv mit Ihrem Erbe auseinanderzusetzen und es verantwortungsbewusst und sinnvoll einzusetzen. Gerne können Sie unsere Broschüre kostenlos und unverbindlich anfordern.
  • Rechtsanwälte der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) bieten für Sie in Zusammenarbeit mit der UNO-Flüchtlingshilfe ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch von bis zu 45 Minuten an. Einen Beratungsschein und Angaben zu einem Experten in Ihrer Nähe erhalten Sie bei uns.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden, auch Flüchtlinge in Ihrem Testament zu bedenken. Viele Fragen werden vielleicht noch auftreten, wenn Sie die für Sie richtige Form der Unterstützung suchen. In diesem Fall nehmen wir uns gerne Zeit für ein ausführliches und persönliches Gespräch. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben absolut vertraulich. Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns an!

[Quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/spenden/testament-spende.html]

Klar ist es, dass solche Anzeigen und Statusbeiträge gewisse User in Unruhe versetzen und das man hier wieder Kommentare lesen kann, die sich weit unter der Gürtellinie abspielen.

Solchen Kommentaren kann man auch nur schwer entgegenwirken bzw. die Fakten aufzeigen. Würde man sich mit dem Thema auseinandersetzten, dann würde man erkennen, dass man hier keinen Flüchtling direkt (also einer namentliche genannten Person) eine “Zukunft” schenken kann, sondern das hier die UNO-Flüchtlingshilfe als Erbe eingesetzt wird!

Die UNO-Flüchtlingshilfe schreibt dazu folgendes:

Kann ich die UNO-Flüchtlingshilfe testamentarisch bedenken?

Ja, Sie können die UNO-Flüchtlingshilfe als Allein- oder Miterben oder auch mit einem Vermächtnis in einem Testament oder Erbvertrag bedenken. Die häufigste Form ist die des Vermächtnisses.

Wenn Sie dauerhaft helfen möchten, besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Testament in der Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe zu engagieren – mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder der Gründung einer Treuhandstiftung.

Informationen zur Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe finden Sie hier: UNO-Flüchtlingshilfe Siftung

Sollten Sie sich entschieden haben, die UNO-Flüchtlingshilfe in Ihrem Testament zu bedenken, können die folgenden Formulierungen für Ihr Testament hilfreich sein.

Hilfreiche Formulierungen

a) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Miterben einsetzen:

„Zu meinen Erben setze ich mit drei Vierteln meines Vermögens meine Tochter Marianne Schmidt und mit einem Viertel die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. ein.“

b) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe mit einem Vermächtnis bedenken und ihr einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie, Wertpapiere oder einen Wertgegenstand vermachen:

„Ich vermache der UNO-Flüchtlingshilfe e.V. einen Geldbetrag von 10.000 Euro.“ Oder: „Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. soll als Vermächtnis das Sparbuch Nr. abc bei der xy-Bank erhalten.“

c) Sie möchten die UNO-Flüchtlingshilfe als Alleinerben einsetzen:

„Alleinerbe meines gesamten Vermögens soll die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. sein. Meinem Patenkind Michael Müller vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro.“

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man unter: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/spenden/testament-spende/fragen-antworten.html

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