Amazon Marketplace: Inkassoforderung nach Softwarekauf

Autor: Ralf Nowotny

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Viele Kunden, die über den Amazon Marketplace einen Softwareschlüssel erworben haben, bekommen nun Schreiben eines Inkassounternehmens, in dem behauptet wird, der Schlüssel wäre nicht bezahlt worden.

Eine Nutzerin hat uns das Schreiben, welches von „Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ im Namen der „JP Trading Enterprises UG“ verschickt wird, zukommen lassen:

MIMIKAMA
Screenshots: mimikama.org

Die Kundin soll 87,18 Euro zahlen, angeblich sei der Softwareschlüssel im Wert von 3,64 Euro nicht bezahlt worden.
Die Verbraucherzentrale NRW nennt noch weitere Fälle, so soll ein Verbraucher aus Hessen vor fast elf Monaten einen Software-Schlüssel für 7 Euro gekauft haben und nun 90 Euro zahlen, von einer Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen werden nun 83,54 Euro verlangt, nachdem sie im April einen Softwareschlüssel für 1,79 Euro erwarb.

Amazon zahlte den Kaufpreis zurück

Die Kunden hatten die Schlüssel alle über Amazon Payment bezahlt, doch Amazon leitete das Geld erst an den Händler, JP Trading Enterprises UG, weiter, danach wurde das Geld aber wieder mit der Begründung „Kontoberichtigung“ zurücküberwiesen.
Der Grund für das Durcheinander: Verkäufe über den Amazon Marketplace müssen ausschließlich über Amazon laufen, der Händler habe den Kunden aber direkte Zahlungsaufforderungen geschickt, welches unzulässig ist, weswegen der Händler im letzten Jahr schon einmal gesperrt wurde.

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Forderung unzulässig

Gemäß den Verbraucherzentralen ist die Forderung unzulässig, da die Kunden den Kaufpreis ja bereits über Amazon Payment entrichtet haben, somit können sie auch nicht in Zahlungsverzug sein.

Was können Betroffene machen?

Amazon ist für die Kaufabwicklung zuständig, deswegen sollten Betroffene per Mail oder telefonisch mit Amazon Kontakt aufnehmen und das zurücküberwiesene Geld wieder an Amazon überweisen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen Kunden nicht die weiteren Forderungen tragen.
Zudem hat die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Kunden auf die Forderung reagieren können.

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