Androhung von Pfändungsterminen!

Autor: Kathrin Helmreich

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Androhung von falschen Pfändungstermeinen! / Artikelbild: Shutterstock / Von traveliving

Im Moment erhalten zum Teil auch minderjährige Internet-Nutzer Pfändungsandrohungen per E-Mail! Bei diesen Schreiben handelt es sich jedoch um Abzocke!

Der Ton der E-Mail beunruhigt vor allem jüngere Empfänger, die sich durch die Androhungen besonders unter Druck gesetzt fühlen.

Die E-Mail beinhaltet folgenden Text:

PFÄNDUNGSTERMIN AM 28.01.2019 UM 14:30 Uhr.

Unser Mandant (Kinoyama.de YAMA LIMITED) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor

Ihre Registrierungsdaten:

IP-Adresse: XX.XXX.XX.XXX
Browser: Firefox 64.0
Betriebssystem: Windows 10.0
Internetanbieter: UPC Austria
Breitengrad: 48.1981
Längengrad: {{Langengrad}

Leider habe Sie die offene Rechnung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen.

Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt :

Hauptforderung: 358,80 Euro
Mahnkosten: 23,86 Euro
Inkassokosten: 96,50 Euro
Gesamtforderung: 479,16 Euro

Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 28.01.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.

Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Tel.: +49 302 55 59 884

Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt.
Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.

Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 479,16 Euro an folgende Bankverbindung :
Unsere Bankverbindung:

Zahlungsempfänger: WEBER WOLF GROUP INC
Bankinstitut: HSBC BANK PLC
IBAN: GB94HBUK40100032294621
BIC: HBUKGB4B
Verwendungszweck: Invoice 1299GB
Betrag: 479,16 Euro

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: [email protected]

Um zusätzliche Gerichts – und Vollstreckungskosten zu vermeiden, legen wir Ihnen nahe den Gesamtrückstand bis zum 28.01.2019 zu begleichen.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter:

Tel. +49 302 555 9884

Geschäftszeiten

Mo. – Sa.: 08:00 Uhr – 19:00 Uhr

Copyright 2019 © WEBER WOLF GROUP INC Back Office Uk., Pob 10035, 9 Church Street, Glasgow, Scotland, G71 7YY
Phone: +49 302 5559-884 E-Mail: [email protected]
Sie haben dieses Schreiben per Email erhalten, weil Sie eine offene Rechnung nicht bezahlt haben Sie sind jetzt in unserer Kundenkartei bei: weber-inkasso.eu

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Solche Betrugsversuche sind jedoch nicht neu.

Bereits im letzten Jahr schreibt unser Kooperationspartner Watchlist Internet Folgendes zu diesen Pfändungsandrohungen:

Konsument/innen erhalten von erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen letzte Zahlungsaufforderungen in Höhe von 479,16 Euro. Darin heißt es, dass es zu einer Pfändung ihrer Wertgegenstände komme, wenn sie den geforderten Geldbetrag nicht bezahlen. Empfänger/innen können das Schreiben ignorieren und müssen keine Überweisung tätigen.

Konsument/innen, die sich auf unseriösen Streaming-Plattformen registriert haben, erhalten nach einiger Zeit von vermeintlichen Anwält/innen oder Inkassobüros eine letzte Zahlungsaufforderung. Mit dieser drohen ihnen die Absender/innen einen Pfändungstermin an, wenn sie die angeblich offene Gesamtforderung von 479,16 Euro nicht bezahlen.

Nachfolgend ein Bild der betrügerischen Zahlungsaufforderung:

Ein betrügerisches Schreiben von rechtsanwalt-eck. eu. / Quelle: Watchlist Internet
Ein betrügerisches Schreiben von rechtsanwalt-eck. eu. / Quelle: Watchlist Internet

Zahlreiche Varianten um Umlauf

Das betrügerische Schreiben ist in zahlreichen Varianten im Umlauf. Weitere bekannte Absender/innen der Pfändungsandrohungen sind unter anderem:

  • Haas Capital LLP – info@haas-inkasso. eu
  • Markus Hohl Limited – info@hohl-inkasso. eu
  • Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck – info@rechtsanwalt-eck. eu

Wichtiger Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für Nachrichten der angeführten Absender/innen zählt das nachfolgend Ausgeführte ebenso.

Müssen Sie die 479,16 Euro bezahlen?

Nein, Sie müssen die 479,16 Euro nicht an die Gross & Co LLP, Haas Capital LLP, Markus Hohl Limited oder den Rechtsanwalt Dr.iur. Christian Eck bezahlen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Eine Registrierung auf den in den Zahlungsaufforderung genannten Streaming-Plattformen führt zu keinem entgeltlichen Vertrag.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier. Auch wenn Ihnen die Absender/innen bei ausbleibender Zahlung schwerwiegende Konsequenzen und hohe Zusatzkosten in Aussicht stellen, dürfen Sie sich davon nicht einschüchtern lassen. Ihnen entstehen bei zu Recht ausbleibender Zahlung keine Nachteile!

Erfundene Absender/innen

Die Pfändungsandrohung ist unseriös und betrügerisch. Das können Sie unter anderem daran erkennen, dass es die als Absender/innen genannten Inkassobüros oder Anwält/innen nicht gibt. Das finden Sie sehr einfach mit einer Abfrage bei der britischen Law Society – sie ist die Vereinigung aller Rechtsanwält/innen in England und Wales – heraus. Bei dieser Suchabfrage stellen Sie fest, dass es zu den Absender/innenkeine Einträge gibt.

Woher haben die Absender/innen Ihre Daten?

Den Absender/innen ist durch Ihre Registrierung auf unseriösen Streaming-Plattformen Ihr Name und Ihre E-Mailadresse bekannt. Die ebenfalls in der E-Mail angeführten Informationen über Ihre IP-Adresse, Ihren Browser, Ihr Betriebssystem und Ihren Internetanbieter sind Daten, die Ihr Computer und Ihr Modem jeder Website bei einem Besuch mitteilen.

Aus diesem Grund verfügen die Absender/innen ebenso über diese Angaben und können sie für ihre betrügerische Nachricht nutzen. Das braucht Sie nicht zu verunsichern, denn diese Informationen sind im Internet nichts Außergewöhnliches.

Zahlungsaufforderungen in den Spam-Ordner verschieben

Damit Sie in Zukunft keine vergleichbaren Zahlungsaufforderungen erhalten, empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Absender/innen-Adresse blockieren. Das führt dazu, dass Ihnen weitere Nachrichten der erfundenen Inkassobüros und Rechtsanwält/innen nicht mehr zugestellt werden.

Genauso hilfreich ist es, wenn Sie die Pfändungsandrohung in Ihren Spam-Ordner verschieben. Dadurch lernt Ihr E-Mailanbeiter, dass es sich bei den Mahnungen um unerwünschte Zusendungen handelt und stellt Ihnen in Zukunft keine vergleichbaren Nachrichten mehr zu.

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