Es gibt wieder mehrere Meldungen, wonach eine „Vollzugsbehörde Stuttgart“ anruft und mit einer außergerichtlichen Pfändung droht.

So erreichte uns folgende Mail:

„Gestern, Montag den 6.8.2018 meldet sich ca. 13.30 eine Frau Keim aus Stuttgart bei mir, es läge eine außergerichtliche Pfändung gegen mich vor. Wenn ich die gerichtliche Pfändung verhindern wolle, soll ich Taste 1 drücken. Ich habe sofort aufgelegt und die Polizeiwache in Meersburg angerufen und den Vorfall gemeldet. Man sagte mir dort, dass Pfändungen niemals per Telefon angekündigt werden, sondern schriftlich und per Einschreiben zugestellt werden. Heute, Dienstag 7.8.2018 komme ich um 11.40 Uhr nach Hause und habe schon wieder einen Anruf einer Vollzugsbehörde Stuttgart – diesmal hat die Person, vermutlich dieselbe Dame wie gestern, auf meinem Anrufbeantworter wieder die Nachricht hinterlassen, es läge ein Pfändungsbeschluss gegen mich vor, ich möge für weitere Details die Taste 1 drücken – mit freundlichen Grüssen „Vollzugsbehörde Stuttgart“.“

Konkret meldet sich eine weibliche Computerstimme, die sinngemäß sagt, dass gegen einen ein Pfändungsbeschluss vorliege. Möchte man das Ganze außergerichtlich regeln, dann solle man die Taste 1 drücken. Möchte man weitere Informationen dazu haben, dann soll man die Taste 2 drücken.

Achtung!

Es handelt sich dabei um keinen Anruf der Vollzugsbehörde Stuttgart sondern um eine Falle. Drückt man die Taste 1 oder 2, wird man in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet und tappt in eine Kostenfalle!

Das Amtsgericht Stuttgart warnt direkt auf der eigenen Webseite davor:

Warnung vor betrügerischen Anrufen

Seit Anfang des Jahres geben sich in ganz Deutschland wieder vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Amtsgerichts Stuttgart.

Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert wurden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die „1“ zu drücken oder die “2“, um weitere Auskünfte zu erhalten.
Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt.
Wir empfehlen, beim örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.

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