Massenhaft betrügerische Schreiben von KS Anwaltssozietät in Umlauf

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie die unberechtigten Forderungen nicht.

Autor: Tom Wannenmacher

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betrügerische Schreiben von KS Anwaltssozietät in Umlauf
betrügerische Schreiben von KS Anwaltssozietät in Umlauf

Aktuell wird u.a. via WhatsApp eine Betrugswarnung versendet. In dieser wird vor einer Anwaltssozietät Schmidt und Kollegen (KS) gewarnt. Es handelt sich dabei um eine Kanzlei aus München, die betrügerische Forderungsschreiben verschickt. Angeblich habe man sich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ angemeldet.

Die WhatsApp-Nachricht als Wortlaut: "Achtung Betrug: Ich habe heute eine "Vorgerichtliche Mahnung" einer (nicht existierenden) Anwaltssozietät Schmidt und Kollegen (KS) aus München
Screenshot: WhatsApp-Nachricht
Die WhatsApp-Nachricht als Wortlaut: „Achtung Betrug: Ich habe heute eine „Vorgerichtliche Mahnung“ einer (nicht existierenden) Anwaltssozietät Schmidt und Kollegen (KS) aus München erhalten. Die Mahnung bezieht sich auf einen angeblich von mir telefonisch abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49″ und eine angeblich offene Forderung von 289,50 € incl. Mahnkosten, zu zahlen bis zum 13.4..“

Zu diesem Thema warnt aktuell auch die Polizei: „Achtung vor betrügerischen Mahnschreiben“

Wie der Polizei am Mittwoch mitgeteilt wurde, erhielten mehrere Personen im Landkreis Sömmerda Mahnschreiben einer Münchner Anwaltskanzlei. In diesem wurden sie aufgefordert, für ein Lotto-Abonnement 289,50 Euro zu überweisen. (Quelle)

Sollten die Geschädigten der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wurde ihnen mit weiteren juristischen Konsequenzen gedroht. Besonders dreist war die Abmahnung eines seit mehreren Jahren verstorbenen Mannes aus Sömmerda. Die Polizei rät, die Geldforderung auf keinen Fall zu begleichen und den Betrug zur Anzeige zu bringen.

Auch die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema eine Presseinformation veröffentlicht „Massenhaft betrügerische Schreiben von KS Anwaltssozietät in Umlauf“

  • Eine Kanzlei namens Schmidt und Kollegen aus München verschickt derzeit betrügerische Forderungsschreiben.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ angemeldet.
  • Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht einschüchtern zu lassen und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit massenweise Anfragen zu einem Forderungsschreiben der Kanzlei Schmidt und Kollegen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“. Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.  

Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ zustande gekommen. Die Kanzlei droht damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten. „Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“

Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden. Damit sollen Betroffene davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben. (Quelle)

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