Am Telefon meldet sich ein angeblicher Bankmitarbeiter. Das Vermögen einer Salzburgerin sei gefährdet, sagt er, und verlangt einen QR-Code für ihren Bankzugang. Am 19. Oktober 2026 meldete die Polizei Salzburg einen ausgeforschten Tatverdächtigen nach rund 16.000 Euro Schaden.
Der Beschuldigte stammt aus Wien und zeigte sich bei seiner Einvernahme laut Polizei nicht geständig. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Der Anruf erfolgte am 27. Juli 2026. Mit dem übermittelten Code erlangte der Anrufer laut Polizei Zugriff auf das Konto. Innerhalb von zwei Tagen folgten mehrere Überweisungen und Bargeldbehebungen. Die Frau erstattete am 28. Juli Anzeige.
Welche technische Funktion der QR-Code hatte und welche Bank betroffen war, nennt die Polizei nicht. Klar ist aber: Ein Code für den Bankzugang gehört nicht in die Hände eines unbekannten Anrufers.
Die Behauptung, Geld müsse rasch gesichert werden, soll Zeitdruck erzeugen. Wer so einen Anruf erhält, kann auflegen und die Bank über eine bereits bekannte, selbst gewählte Telefonnummer kontaktieren. Damit lässt sich die angebliche Gefahr unabhängig vom Anrufer prüfen.
Quellen
- Landespolizeidirektion Salzburg: Klärung eines schweren Betrugs, 2026-10-19
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