Warnung! Betrüger fälschen BGN- und DGUV-Schreiben

Ein Schreiben mit Unterschrift, Gesetzeszitaten und Rechnung – doch hinter dem „Präventionsmodul 2025“ steckt ein systematischer Betrugsversuch.

→Wie erkennt man Phishing-Mails und gefälschte SMS? Antworten finden Sie im Leitfaden Phishing erkennen.

Im Mai 2025 erhielt ein Unternehmen Post.
Absender: die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Thema: die Einführung eines „verpflichtenden digitalen DGUV-Präventionsmoduls“.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Was folgt, ist ein Schreiben, das wie ein offizieller Verwaltungsbescheid wirkt – inklusive Beitragssenkung, Gesetzesbezug und Rechnung. Doch: Das Schreiben ist gefälscht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt seit März eindringlich vor dieser Betrugsmasche.

Screenshot des Schreibens
Screenshot des Schreibens
Screenshot des Schreibens
Screenshot des Schreibens
Screenshot der Rechnung
Screenshot der Rechnung

Täuschung mit System: Amtssprache, Paragraphen, Rabatte

Das Schreiben imitiert mit beunruhigender Präzision eine offizielle Mitteilung. Es nennt vermeintliche gesetzliche Grundlagen – §§ 14, 15 und 17 SGB VII – und verweist auf eine angeblich überarbeitete DGUV Vorschrift 1. Der Ton ist behördlich, die Sprache sachlich, die Formatierung professionell. Sogar eine Beitragssenkung um 8 % wird in Aussicht gestellt – sofern das Modul rechtzeitig bezahlt wird.

Beigefügt: eine Rechnung über 536,17 Euro. Der Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden – auf den Namen „DGUV Modul“. Auffällig: Die genannte E-Mail-Adresse endet auf „@berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“, eine Domain, die offiziell nicht zur BGN gehört.

Screenshot der Warnung
Screenshot der Warnung

Authentisch bis ins Detail – aber vollständig erfunden

Weder existiert ein „digitales Präventionsmodul 2025“, noch fordert die DGUV verpflichtende Gebühren für digitale Arbeitsschutzangebote ein. Auch das versprochene „DGUV-Präventionszertifikat“ ist frei erfunden. Die Unterschrift von DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy wurde ohne sein Wissen und ohne rechtliche Grundlage eingesetzt.

Wie gefährlich die Aktion ist, zeigt die Tatsache, dass die Schreiben nicht nur per E-Mail, sondern inzwischen auch postalisch bei Unternehmen eintreffen. Die Betrüger investieren gezielt in die Aufmachung und bedienen sich öffentlich bekannter Strukturen: Gesetzesparagraphen, bekannte Absender, formelle Sprache – genau das, worauf Unternehmen im Verwaltungsverkehr angewiesen sind.

Analyse des gefälschten DGUV-Schreibens

1. IBAN mit Länderkennung „ES“ – Zahlung ins Ausland

Die wohl gravierendste Auffälligkeit befindet sich in der Zahlungsaufforderung:

IBAN: ES29 2100 1891 7102 0071 4627
BIC: CAIXESBBXXX

🔎 Analyse:

  • Die IBAN beginnt mit „ES“, das Länderkürzel für Spanien.
  • Die angegebene Bank ist CaixaBank, eine bekannte spanische Großbank.
  • Deutsche Behörden oder Berufsgenossenschaften nutzen niemals Konten im Ausland für die Abwicklung von Pflichtbeiträgen oder Rechnungen.
  • Auch ein legitimes Drittanbieter-Konto im Ausland wäre bei öffentlich-rechtlichen Institutionen ausgeschlossen – allein schon aus Transparenz- und Kontrollgründen.

📌 Schlussfolgerung:
Die IBAN ist ein zentrales Indiz für den Betrugsversuch. Kein echter Beitragsbescheid einer Berufsgenossenschaft würde Zahlungen auf ein spanisches Konto verlangen.

2. Domain-Fälschung bei der E-Mail-Adresse

[email protected]

🔎 Analyse:

  • Die Domain „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wirkt auf den ersten Blick seriös – ist aber nicht die offizielle Domain der BGN.
  • Die echte Domain der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe lautet: bgn.de
  • Die Nutzung einer ähnlich klingenden, aber inoffiziellen Domain ist eine klassische Methode im sogenannten „Business E-Mail Compromise“ (BEC), einem häufigen Betrugsmodus im Unternehmensumfeld.
  • Es handelt sich höchstwahrscheinlich um eine registrierte Fake-Domain, gezielt aufgebaut für diesen Betrug.

📌 Schlussfolgerung:
Die Absenderadresse suggeriert Legitimität, ist aber ein gezielter Täuschungsversuch – ein typisches Mittel bei Phishing- und Rechnungstricks.

3. Gefälschte gesetzliche Bezüge

§§ 14, 15, 17 SGB VII
§ 209 SGB VII (als Ordnungswidrigkeit)
DGUV Vorschrift 1

🔎 Analyse:

  • Die genannten Paragraphen existieren tatsächlich und betreffen Pflichten der Unfallversicherung.
  • Allerdings wird ihr Inhalt hier aus dem Kontext gerissen und nicht rechtsgültig auf ein „Präventionsmodul“ anwendbar gemacht.
  • Es gibt keine neue Verpflichtung zur Teilnahme an einem „digitalen DGUV-Präventionsmodul“ – das ist vollständig erfunden.
  • Auch ein „DGUV-Präventionszertifikat“ ist in keiner Vorschrift vorgesehen.

📌 Schlussfolgerung:
Echte Paragraphen werden instrumentalisiert, um den Anschein rechtlicher Verbindlichkeit zu erwecken – ein typisches Täuschungsmuster.

4. Falsche Telefonnummer

Fon: 0221-95019931

🔎 Analyse:

  • Die Telefonnummer gehört nicht zur offiziellen BGN oder DGUV.
  • Beide Angaben sind darauf angelegt, Nachfragen zu unterbinden oder direkt in die Hände der Täter zu lenken.

📌 Schlussfolgerung:
Die Kontaktangaben sind manipuliert. Rückfragen würden nicht bei offiziellen Stellen, sondern beim Betrüger landen.

Ermittlungen laufen – doch die Täuschung wirkt bereits

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits gezahlt haben, werden dringend gebeten, Anzeige zu erstatten. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden haben Ermittlungen aufgenommen. Noch ist unklar, wie viele Betriebe betroffen sind – die gezielte Ansprache von Unternehmen aus dem Gastgewerbe hat sich mittlerweile auf weitere Branchen ausgeweitet.

Dass die Betrüger gezielt mit Rabatten, Fristen und gesetzlichen Drohkulissen arbeiten, erschwert die Lage zusätzlich. Viele Unternehmen zahlen nicht aus Leichtgläubigkeit – sondern aus Sorge, eine echte Vorschrift zu versäumen.

Was jetzt wichtig ist: Aufmerksamkeit, Rückfragen, Aufklärung

Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit, wie professionell organisierter Betrug heute aussieht: nicht laut, nicht plump, sondern still, strukturiert und vertrauenserschleichend. Die DGUV ruft alle Mitgliedsunternehmen zur Wachsamkeit auf. Wer Zweifel an einem Schreiben hat, sollte direkt die offiziellen Kontakte nutzen – niemals auf E-Mails oder Telefonnummern aus verdächtigen Dokumenten vertrauen.

Die offizielle DGUV-Webseite (www.dguv.de), die kostenfreie Infoline unter 0800 60 50 40 4 oder das Service-Center der BGN bieten geprüfte Informationen und Unterstützung. Besonders wichtig: Keine Zahlungen ohne vorherige Prüfung – und keine Reaktion auf angebliche Verpflichtungen, die nicht direkt von der bekannten BG oder DGUV stammen.

Quelle: bgn.de

Lesen Sie auch: SmartFresh: Harmloser Frischehelfer oder gefährliches Gift?


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)