Beim Polizeipräsidium Aalen wurde in letzter Zeit vermehrt eine neue Art des Internetbetrugs zur Anzeige gebracht.
Die Betrüger nutzen die Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen, um Kontakt zu ihren Opfern aufzunehmen. Wenn die vermeintlichen Betrugsopfer dort als Verkäufer in Erscheinung treten und dabei auch eine Handynummer im Kontakt angeben, stellen die Betrüger über diese Handynummer den Kontakt her. Anschließend wird den potentiellen Opfern ein gesteigertes Kaufinteresse vorgespielt und vorgeschlagen, zur Abwicklung des Kaufes, die „Sicher Bezahlen“-Funktion der Website zu nutzen.
Gefälschte eBay-Kleinanzeigenseite
In der Folge schicken die Straftäter einen gefälschten Link an ihre Opfer, welcher auf eine Seite führt, auf der die Personen ihre Kontodaten eingeben sollen. Diese sieht der echten eBay-Kleinanzeigenseite täuschend ähnlich. Ein vermeintlicher Live-Support, welcher von den Betrügern betrieben wird, führt durch die Seite und stellt sicher, dass entsprechende Sicherheits- und Bestätigungsabfragen der Banken im Sinne der Täter ausgefüllt werden. So sollen die Sicherheitschecks umgangen werden und die Daten der Opfer „abgephisht“ werden.
Im Anschluss werden die erschlichenen Kontodaten genutzt um das Bankkonto der Opfer leerzuräumen.
Um dies zu verhindern, rät die Polizei dazu, dass Käufe und Konversationen immer direkt über die Website von eBay-Kleinanzeigen abgewickelt werden und Links von potentiellen Käufern dabei nicht angeklickt werden sollten. Ebenfalls sollte keine Handynummer direkt in Ihrer Anzeige angegeben werden.
Bleiben Sie im Verdachtsfall misstrauisch und beachten Sie auch entsprechende Sicherheitswarnung und -abfragen Ihrer Bank.
Das könnte dich auch interessieren:
Fake-Accounts erkennen
Wer sich gerne und viel mit Social Media beschäftigt, der wird auch immer wieder mal mit sogenannten Fake-Accounts zu tun bekommen. Weiterlesen…
Quelle: Presseportal
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
