Bier auf Wein, das lass‘ sein …

Entdecke die Hintergründe des Spruchs „Bier auf Wein, das lass sein“ und erfahre, warum er überholt ist. Mimikama bietet aufschlussreiche Erklärungen

Alltagsmythen auf dem Prüfstand …. naja, wobei das hier ja nun nicht unbedingt „alltag“ ist.

Vielleicht kennt man es ja … man ist eingeladen und der Abend ist lang. Man trinkt ein paar Gläser Wein und auf einmal ist der Wein aus. Der Gastgeber kommt und bietet Bier an. Was tun, denn es lautet ja „Bier auf Wein, das lass sein“?

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Auf Wasser umschwenken oder das Risiko eingehen, dass der nächste Morgen von einem Kater begleitet wird (nun gut, das Risiko, ein paar Nachwirkungen zu spüren, dürfte immer da sein).

Es ist wurscht!

„Bier auf Wein, das lass sein“ – Der Deutsche Brauer-Bund e.V. sagt dazu: Dieser Reim ist bis heute weit verbreitet, war aber schon immer falsch: Seinen Ursprung hat der Trinkspruch im Mittelalter – er symbolisierte die sozialen Unterschiede: Bier galt damals als Getränk der einfachen Stände, Wein hingegen war einer elitären Oberschicht vorbehalten.

Sprich, wer also vom Wein auf Bier umsteigt, hat in diesem Falle seinen Oberschichten-Stand verlassen. So die Denkweise dahinter.

Was jedem bewusst sein sollte: Auf die Menge kommt es an. Alkoholkonsum im Übermaß ist schädlich – egal, in welcher Reihenfolge.

Bier. Im Krug.
Bier. Im Krug.

Quellen:

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)