Immel schon übel das L von Japaneln lustig gemacht?
Nach dem sehr spannenden WM-Achtelfinalspeil zwischen Japan und Belgien am gestrigen Tage gab es eine Menge kleiner Sympathiebekundungen für Japan auf Facebook, die mit dem L/R Klischee der Japaner spielten. Doch können Japaner wirklich kein R aussprechen?
Vielleicht wird dich dieser kleine Soundfile von Mimikama-Mitarbeiter Ralf verwundern, denn Japaner können durchaus ein R aussprechen, auch wenn es im Japanischen kein R gibt. Das dürfte dann so klingen, wie Ralf es beschreibt.
Update und kleine Info im Vorfeld:
An der Ausführung in der Erklärung gab es verschiedene Anmerkungen. Diese sind in der Tat berechtigt, denn es stimmt schon, dass es einen Laut im Japanischen gibt, der dem R zumindest stark ähnelt, das haben viele unserer Leser schon korrekt beschrieben. Ebenso richtig ist es, dass das L im Japanischen durch einen R-Laut ersetzt wird.
Im Grunde sind also R und L fast dieselben Buchstaben und verschmelzen klangtechnisch, wenn man sie ausspricht.
Insofern ist die kurze Erklärung im Artikel tatsächlich ein wenig irreführend, wir bitten das diesbezüglich zu entschuldigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Übrigens: Die einzigen Menschen, die wohl WIRKLICH kein R aussprechen können, dürften die Ostwestfalen sein^^. Das Ostwestfälische R ist in vielen Sprachfällen nahezu stumm, sobald von einem Vokal oder Umlaut angeführt, wird in der Regel kein R gesprochen, sondern ein E oder A gelautet.
Beispiel: Ein Ostwestfale sagt nicht Berg, sondern Beag. Er hat keine Furcht, sondern füechtet sich. Er mag auch kein Bier oder Korn, sondern lieber Biee und Koan. Eahlich! Und zwischen E und Ä unterscheidet ein Ostwestfale auch nicht.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
