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Immer wieder tauchen in sozialen Medien Bescheide zu Asylbewerber-Leistungen auf, die für Aufregung sorgen.
Besonders wird sich über die hohen Summen mokiert, welche auf den Bescheiden zu sehen sind. Ein aktuelles Beispiel sehen wir hier:
In jenem Fall handelt es sich um eine neunköpfige Familie, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht, die Bruttosumme beträgt für den Februar 2019 3.916,83 Euro.
Die Echtheit jener Schreiben dürfen uns die Ämter aus Datenschutzgründen nicht bestätigen, man kann aber davon ausgehen, dass die Schreiben (bisher zumindest) echt und die Summen korrekt sind.
Wie kommt es zu diesen hohen Summen?
Die meisten Nutzer sehen nur die hohe Summe auf dem Bescheid und regen sich sofort auf. Was allerdings bisher immer bei den Bildern unterschlagen wurde, sind die Folgeseiten der Bescheide.
Das ist aber wichtig, da das erste Blatt immer nur die Bruttosumme anzeigt, jedoch nie die Summen, die vom Bruttobetrag abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Miete, soziale Grundbetreuung und andere Nebenkosten.
Ein Beispiel:
Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich. Hier findet man beispielsweise die Regelsätze 2018 zur Grundsicherung. Hinzu kommen immer noch die Kosten der Unterkunft.
Fazit
Es ist also nicht etwa so, dass der auf dem Bescheid ausgewiesene Betrag auch an die Empfänger ausgezahlt wird. Es handelt sich nur um den Bruttobetrag, auf den Folgeseiten eines solchen Bescheides werden die Abzüge aufgelistet und der tatsächlich ausgezahlte Nettobetrag genannt.
Dabei handelt es sich dann um Beträge, die sich nach dem Sozialhilfegesetz richten, sprich: jeder deutsche Sozialhilfeempfänger bekommt mindestens genauso viel. Es ist sogar so, dass Empfänger nach Leistungen des Asylbewerbergesetzes durchschnittlich 15% weniger bekommen als ein Sozialhilfeempfänger.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)