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Der nächste Gewinnspielversuch auf Facebook, die nächste unsinnige Seite auf Facebook, in diesem Gewinnspiel gibt es angeblich den neuen Polo 2017. Und was denkst Du?

Gehen wir dieses Spielchen zunächst mal mit dem Verstand an: warum sollte Volkswagen eine neue, nicht auf der Hauptseite beworbene, unverifizierte Seite erstellen, auf der in mit geringer Reichweite ein Gewinnspiel veranstaltet wird?

Warum sollte diese Seite, die im Infoteil “VW schenkt Dir einen nagelneuen Wagen! Auf dieser Seite werden des Öfteren Wägen der Volkswagen AG verlost. Mehr unter jedem Beitrag.” zusätzlich ein völlig unzureichendes Impressum tragen? Warum? Ganz einfach: weil diese Gewinnspielseite gar nicht Volkswagen gehört.

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Die folgende Gewinnspielbeschreibung ist mal wieder ein Klassiker unter den Reichweiten-Gewinnspielen, die am Ende wohl keinen Gewinner ausspucken:

Anlässlich der Einführung des neuen VW Polo 2017 verlosen wir drei nagelneue VW Polo V(2016) GTI 1.8 TSI.
Was ihr dafür tun müsst?

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=> VW Gewinnspiel mit „Gefällt mir“ markieren
=> Diesen Beitrag mit der gewünschten Farbe kommentieren (Flash-Rot, Pure White, Schwarz, Blue Silk Metallic, Reflexsilber Metallic, Deep Black Perleffekt)
=> Diesen Beitrag teilen

Die Verlosung findet pünktlich zu Weihnachten am 24.12 statt.

Nice try!

Immerhin hat man sich hier die Mühe gemacht, so etwas wie ein kleines Regelwerk zu formulieren. Das dient natürlich lediglich dem Schein und wirkt nach außen hin authentisch:

Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 17. Lebensjahr vollendet haben. Jede Person kann nur einmal über die Website am Gewinnspiel teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Eltern von Kindern, sofern die Kinder am letzten Tag des Gewinnspiels das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese dürfen für sich selbst sowie pro Kind, das am letzten Tag des Gewinnspiels das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Bekanntgabe der Gewinnenden erfolgt ohne Gewähr. Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von dem Veranstalter zu vertreten ist.

Diese Gewinnspielseiten laufen immer nach den selben Schema ab: Liken, Teilen, Kommentieren.

Also jene 3 Interaktionen, mit denen eine Seite die meiste Reichweite auf Facebook erzielt, ohne auf Facebook bezahlte Werbung schalten zu müssen. Klar gibt es Gewinnspielrichtlinien, die von Facebook herausgegeben wurden, aber diese interessiert den Ersteller solcher Seiten nur sehr wenig bis gar nicht. Auch von der rechtlichen Seite her laufen diese Gewinnspiele nicht korrekt ab, denn gerne wird auf Teilnahmebedingungen, sowie auch einen Kontakt bzw. auf ein Impressum verzichtet.

Übliche Merkmale dieser Gewinnspiele:

  1. kein/unvollständiges Impressum. Mit wem haben wir es hier zu tun?
  2. keine Nutzungsbedingungen- oder keine Teilnahmebedingungen. Wer darf hier überhaupt an einem Gewinnspiel teilnehmen? (Ort, Alter usw.)
  3. Bekanntgabe des Gewinners. Wo und wie wird ein Nutzer kontaktiert?
  4. Wo ist der Hinweis, dass die Gewinnspiele in keiner Verbindung zu Facebook stehen?

Unerlaubte Mittel!

Solche Gewinnspiele, bei denen man “den Beitrag teilen muss um einen Gewinn abstauben zu können, enthalten unerlaubte Mittel, um mehr Fans für seine Seite zu gewinnen. Ein Auszug aus den Gewinnspielrichtlinien auf Facebook besagt:

3. Promotions können auf Seiten oder in Apps auf Facebook organisiert werden. Persönliche Chroniken und Freundschaftsverbindungen dürfen nicht für die Organisation von Promotions genutzt werden (beispielsweise sind Aufforderungen wie „teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deiner Freunde“ und „markiere deine Freunde in diesem Beitrag, um teilzunehmen“ sind nicht erlaubt).

Schauen wir also mal, wie lange dieses “Gewinnspiel” unterwegs ist.


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