Mittlerweile sind E-Scooter auch in Deutschland angekommen. Doch Vorsicht: Viele FahrerInnen wissen noch nicht ganz damit umzugehen.
Vor allem in puncto Alkohol herrscht bei einigen E-Scooter Nutzern der Glauben vor, dass man diese auch nach ein Paar Bier noch nutzen darf. Erst am Mittwoch (02.10.2019) nutzten zwei junge Leute in Münster einen E-Scooter, um vom dortigen Oktoberfest in die Innenstadt zu kommen.
Problem: Sie waren angetrunken und fuhren gemeinsam auf dem Roller in verkehrter Richtung auf dem Radweg. Hier kollidierten sie mit einem entgegenkommenden Radfahrer.
Der 19-jährige Radfahrer stürzte und verletzte sich dabei. Es entstand geringer Sachschaden an den Fahrzeugen. Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten den Alkoholgeruch beim 21-jährigen Fahrer des E-Scooters. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab den Wert von 1,1 Promille, die Entnahme einer Blutprobe war die Folge dieses Ergebnisses.
E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern im rechtlichen Sinne Kraftfahrzeuge. Der Rollerfahrer muss sich daher wegen eines Verkehrsunfalls unter Trunkenheit in einem Strafverfahren verantworten (siehe hier).
Was ist erlaubt?
Für E-Scooter gibt es seit dem 06. Juni 2019 in Deutschland die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) (siehe hier).
Darin ist geregelt, wie ein E-Scooter zu nutzen ist. Der ADAC fasst diese Verordnung gut verständlich in dem Artikel „E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektroroller“ zusammen (hier). Darin liest man zum Thema Alkohol:
Ja, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Ergo: Don´t drink & drive E-Scooter!
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Artikelbild Von Karolis Kavolelis / Shuttertock.com
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