Hier werden teure Erinnerungen wach, denn es gibt wieder Lockmitteilungen, welche auf dem Smartphone in ungewollte Abos führen.
Der Ablauf ist nahezu identisch zu der WhatsApp-Abofalle vom letzten Oktober, nur das in diesem Fall eine Gratistelefonie innerhalb von WhatsApp angeboten wird.

Die Abofalle läuft im Ganzen so ab:
Zuerst öffnet sich ein Browserfenster, welches sich selbst wie eine Systemmeldung von WhatsApp darstellt.
Dem Nutzer soll so suggeriert werden, dass WhatsApp auf eine Funktion aufmerksam macht, die man nun nutzen, bzw. hinzufügen kann.
Da diese Meldung keine Abbruch-Funktion bietet, kann man den Vorgang nur abbrechen, indem man das Browserfenster schließt. Ansonsten wird einem nur die Möglichkeit gegeben, auf “Jetzt herunterladen” zu klicken, was den Nutzer weiter in die Falle lockt.
Nochmals im Klartext: be diesem Fenster handelt es sich NICHT um eine Meldung von WhatsApp, sondern lediglich um Werbung, die von irgendeiner installierten App oder als Pop-Up beim surfen generiert wurde.
Die Falle schnappt zu
Man wird nun auf eine nächste, sehr ähnlich aufgebaute Seite geleitet. Hier ist auf einmal nicht mehr die Rede von Gratistelefonie, diese Seite wirkt auf den Besucher im Grunde auch sehr überflüssig, so dass man dazu neigt, mit einem Klick auf “weiter” diese Seite zu überspringen.
Der Klick auf das Feld “weiter” erweist sich jedoch als fatal!
WAP-Billing
Mit dem Klick auf das Feld bestätigt man nämlich einen Abovertrag, ganz ohne diesen überhaupt vorher angeboten oder dargestellt bekommen zu haben. Wie das funktioniert? Ganz einfach und legal mit WAP-Billing. Zumindest ist WAP-Billing legal, die Art und Weise, wie es hier eingesetzt wird ist mehr als zweifelhaft. An dieser Stelle verweisen wir auf unseren Bericht, in dem wir die Funktion des WAP-Billings genau erklären:
https://www.mimikama.org/allgemein/die-whatsapp-abofalle-was-genau-dahinter-steckt/
Das kannst Du gegen solche Fallen machen
Das Zaubermittel gegen diese Fallen lautet: Drittanbietersperre.
Ist recht einfach und jeder Anbieter ist verpflichtet dazu, diese Sperre einzurichten, wenn man sie wünscht. Ab diesem Zeitpunkt kann keiner dieser dubiosen Dienste mehr Zahlungen einfordern.
Zu beachten ist jedoch: wenn man eine Drittanbietersperre einrichten lassen hat, sind zwar die dubiosen Dienste ausgeschlossen, jedoch auch legitime Dienste von anderen Drittanbietern gesperrt.
Daher bieten manche Netzanbieter eine stufenweise Drittanbietersperre an. Also den eigenen Anbieter (T-Online, Vodafon, O2 etc.) fragen!
Hereingefallen? Zahlungen wurden abgebucht?
WENN IHR IN EINE ABOFALLE GETAPPT SEID, DANN KÖNNT IHR HIER EINEN MUSTERBRIEF DER VERBRAUCHERZENTRALE NRW DOWNLOADEN UND DIE ZAHLUNG EINER UNBERECHTIGTEN FORDERUNG VERWEIGERN!
DOWNLOAD MUSTERBRIEF
SOLLTEST DU JEDOCH UNTER 18 JAHRE SEIN, DANN SOLLEN DEINE ELTERN FOLGENDEN BRIEF AN DEN JEWEILIGEN MOBILFUNKANBIETER SENDEN:
DOWNLOAD MUSTERBRIEF
Autor: Andre, mimikama.org
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)



