Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel und Flüchtlinge. – Fällt das noch unter Meinungsfreiheit?

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“ – Nicht immer. Das Oberlandesgericht München entschied nun, dass Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten von Facebook entfernt werden dürfen.

Attacke auf Facebook gegen Merkel und Flüchtlinge

Im betreffenden Post wurde Angela Merkel attackiert und Flüchtlinge als kriminell, mordend und vergewaltigend dargestellt. Nach Ansicht des OLG München volksverhetzend, sodass Facebook den Beitrag löschte.

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Mit dieser Entscheidung wurde ein vorhergehendes Urteil des Landgerichts München I außer Kraft gesetzt, gegen das Facebook berufen hatte. „Prozessuale Gründe“ seien nun für das Urteil des OLG genannt worden, jedoch enthielte der Post nicht nur Hassbotschaften, sondern würde durch „einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichen“.

Wie weit ist die Meinungsfreiheit auf Facebook gedeckt?

Auch ein weiterer geteilter Post vom Frühjahr 2018 wurde im Berufungsprozess behandelt. Ein Zitat von Viktor Orbán, in dem Flüchtlinge von ihm als „Invasoren“ betitelt wurden. Das OLG entschied in diesem Fall, dass es nicht zulässig wäre, diesen Post zu löschen und das Profil zu entfernen, da es sich um keinen direkten Angriff auf Personen oder Personengruppen handelte. Und damit sei dieser Post durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Weiters entschied das OLG, dass der Kläger nun verlangen könne, dass der gelöschte Beitrag an genau der Stelle in seinem Profil wieder eingestellt wird, wo er ursprünglich gepostet worden war.

Landgericht München plädiert auf Meinungsfreiheit

Die genannten Posts sah das Landgericht München I als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Darum kam es in erster Instanz zu dem Urteil, dass die Beiträge unrechtgemäß gelöscht wurden.

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Ein weiterer Fall, in dem es um einen Beitrag ging, dass Flüchtlinge in Deutschland „gewetzte Messer“ hätten, fällt nach Ansicht des Landgerichts München ebenfalls unter die Meinungsfreiheit. Hier entschied dasselbe Gericht also ähnlich, Facebook musste ein Profil trotz dieser Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben.

Quelle: zeit.de
Artikelbild: Shutterstock / Von Lukasz Stefanski


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