Facebook: Die erste Abmahnung für ein fremdes Foto an der eigenen Pinnwand ist da!

Autor: Tom Wannenmacher

image Wenn Facebook-Nutzer auf der EIGENEN Pinnwand Fotos von anderen Nutzern veröffentlichen lässt, muss nun mit Abmahnungen rechnen! Die Rechtsanwaltskanzlei "Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum" aus Köln, berichtet auf Ihrer Webseite davon, dass genau dieser Fall eingetreten ist. „Wir trauten unseren Augen kaum, als wir am Wochenende ein Schreiben auf den Tisch bekamen, mit der die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt wird. Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz, dessen Höhe er nach Erhalt der Auskunft beziffern will.“

Dass man auf das Urheberrecht achten muss, wenn man Fotos auf der Pinnwand veröffentlicht sollte, eigentlich bereits bekannt sein, aber wer haftet, wenn eine "Freund" auf der Pinnwand ein Foto hinterlässt?

Genau dieser Fall ist nun eingetreten! Die IT-Fachanwälte aus Köln vertreten genau den eben beschrieben Fall.

"…Der Abmahner fordert darin die umgehende Entfernung des Lichtbilds, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Lichtbilds sowie Schadensersatz"

Beispiel:

Nutzer A hat einen Freund nämlich Nutzer B.

Nutzer B postet an die Pinnwand von Nutzer A ein Foto, für das Nutzer B kein "Urheberrecht" besitzt!

Nutzer A kann auch nicht prüfen ob Nutzer B überhaupt der Inhaber des Bildes ist!

In diesem Falle wurde Nutzer A abgemahnt!

Die Rechtsanwälte haben bereits am 31.3.2012 darauf hingewiesen, das Facebook Nutzer NICHT NUR für die EIGENEN BEITRÄGE haften, sonder ggf. auch für Einträge an der eigenen Pinnwand, die von Freunden getätigt worden sind.

Siehe Videostream von "Das Erste" mit dem Titel "Der Internetanwalt"
Link: http://www.daserste.de/ratgeber-internet/beitrag_dyn~uid,zl5v5v6bizf051kw~cm.asp

Bitte um besondere Vorsicht, wenn Ihr Fotos teilt / verwendet, wo Ihr nicht das Urheberrecht besitzt!

Damit so etwas gar nicht passieren kann, sperrt Eure "Chronik" für Postings von anderen Nutzern.

So sollte Eure "Privatsphäre-Einstellung" aussehen:

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Den ganzen Beitrag von den Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum findet Ihr im Blog unter
http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/sie-ist-da-die-erste-facebook-abmahnung-wegen-eines-fremden-fotos-an-der-pinnwand


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