Immer wieder die gleiche Masche aber es fallen noch immer Tausende Facebook Nutzer herein. Es macht den Anschein, als ob Facebook-Nutzer es wirklich wissen möchten wer alles sein eigenes Profil angesehen hat. Gleich vorab die Info direkt von Facebook: “Facebook unterstützt keine Funktion, mit der du nachverfolgen kannst, wer dein Profil (Chronik) oder Teile davon, wie z.B. Fotos, aufruft. Auch Anwendungen Dritter liefern diese Funktion nicht. Anwendungen, die behaupten dir diese Möglichkeit zu bieten, werden von Facebook entfernt, da sie gegen unsere Richtlinien verstoßen”. In diesem Fall ist es genau so wie bei den anderen angeblichen Profilstatistiken. Man muss eine App installieren, die dann Zugriff auf alle Daten von dem jeweiligen Nutzer bekommt. Hat man alle Schritte durch, erscheint dann ein Image in der Chronik, wo man dann angeblich jene Freunde sieht, die am meisten das jeweilige Profil angesehen haben. Ist natürlich wieder einmal nur ein Fake. ACHTUNG: Hinter dieser APP versteckt sich eine Handy-Abofalle!
So sieht der Beitrag auf Facebook aus:

Klickt man den Link, öffnen sich nachfolgende Fenster:



Erteilt man der App die Genehmigung, öffnet sich ein Fenster / externe Webseite, die einer Facebook-Seite ähnelt. Möchte man sehen, wer nun sein Profil angesehen hat, muss man an 3 Gewinnspielen teilnehmen.
ACHTUNG: Hinter allen versteckt sich eine “Handy-Abofalle”


Dies ist ein Auszug aus dem “Kleingedruckten”:
Der Aktionszeitraum des Gewinnspiels ist vom 1. Juni bis 31. Dezember 2012. Der Gewinner wird per SMS benachrichtigt. Zusätzlich zur Gewinnchance auf das iPad erhalten Sie 4 Gutscheine (Spiele) pro Woche. Das YE_IPAD Abo kostet nur 4×3 EUR/Woche (incl. MWST). Nach Aufbrauch der 4 Gutscheine gilt 1,99EUR/Produkt. Es gelten die gültigen Downloadkosten (WAP, GPRS) Ihres Mobilfunkanbieters.
In die Falle getappt:
1) Entferne die App unter “Privatsphäre-Einstellungen”


2) Entferne den Beitrag in deiner Chronik und

3) informiere deine Freunde darüber, indem du diesen Bericht teilst.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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