→Wie erkennt man Facebook-Betrug im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Facebook-Betrug.
Messenger Chats können mittels App Lock geschützt werden. Zusätzlich erhalten Nutzer mehr Kontrolle über Kontaktmöglichkeiten über den Messenger.
Facebook Messenger mit neuen Privacy-Einstellungen – Das Wichtigste zu Beginn.
Facebooks Messenger wird aufgerüstet. App Lock und zusätzliche Privatsphäre-Einstellungen sollten den Nutzern mehr Sicherheit und Kontrolle über die Nachrichten-App bringen.
App Lock
Freunde oder Familienmitglieder möchten sich nur rasch das Handy leihen. Natürlich kein Thema. Doch genau in dem Moment, in dem man es weiterreicht, fällt einem ein, dass der eine oder andere Chat sicherlich nicht für deren Augen bestimmt wäre.
Solche Situationen kann man zukünftig mit der Funktion App Lock bei Facebooks Messenger vermeiden. Die Chats werden mittels FaceID oder TouchID gesichert und sind somit vor Einblicken durch andere geschützt.
Die Funktion ist nun für iPhone und iPad verfügbar und wird in den nächsten Monaten für Android erhältlich sein.
Mehr Funktionen in puncto Privatsphäre
Der Einstellungsbereich zur Privatsphäre wird erweitert.
Beispielsweise können hier nun Zielgruppen für Storys ausgewählt werden, auch kann man blockierte Kontakte hier verwalten.
Falls man von verschiedenen Personen keine Posts mehr sehen möchte, können diese in diesen Einstellungen stumm geschaltet werden.
Zukünftig soll auch die Möglichkeit vorhanden sein, Messenger-Anfragen zu kontrollieren. So kann man hier festlegen, wer einen direkt anschreiben oder anrufen kann, welche Kontaktaufnahmen in die Anfragen geschoben werden oder auch, wer gar keinen Kontakt aufnehmen kann.
Diese Möglichkeit lehnt sich an die von Instagram an.
Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
journalistische Sorgfalt mit visueller Kommunikation und trägt
zur verständlichen Aufbereitung von Faktenchecks bei.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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