Facebook – Seiten: Per RSS-Feeds abonnieren

Entdecke, wie du Facebook-Seiten als RSS-Feed abonnieren kannst und die neuesten Inhalte direkt erhältst. Mimikama liefert dir die passende Anleitung dazu

Ohne eine große Ankündigung hat Facebook seinen Facebook-Seiten (Fan-Pages) eine neue Möglichkeit hinzugefügt welche es bereits schon einmal gegeben hat. Ab sofort kann man "Seiten" als RSS2-Feed abonnieren. Wir finden diese neue Möglichkeit sehr gut denn nun kann man sich spezielle Seiten heraussuchen und diese Punktgenau "lesen". Wie man denn RSS-Feed abonniert bzw. wie man diesen dann auch "lesen" kann haben wir in diesem Artikel beschrieben.

RSS-Feed abonnieren

Um den RSS-Feed abonnieren zu können muss man auf einer "Seite" auf "Per RSS abonnieren" klicken.

Diesen Menüpunkt findet man in der linken Seitennavigation, unter dem Profilimage, ganz am Seitenende und sieht so aus:

image

Wozu einen RSS-Feed abonniere?

Hier 2 Beispiele wozu wir RSS-Feeds abonnieren

1.) Wir haben mehrere RSS Feeds von verschiedenen Seiten abonniert, welche wir uns mit einem RSS Newsfeed Reader anzeigen lassen und erhalten so einen Überblick über Postings zu den Themen. Für diesen Zweck gibt verschiedenen Reader am Markt. Wir selbst verwenden den "Google-Reader" und unser eigenes RSS-Feed sieht hier so aus:

image

2.) Weiters abonnieren wir etliche RSS-Feeds mit dem "Feedburner-Dienst" und wir lassen uns aktuelle Postings automatisch auf unsere E-Mailadresse zusenden.

Welche RSS-Newsfeed Reader verwendest du? Wir freuen uns über ein Kommentar von dir!

Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter

Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.

Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.

Ich möchte den oben angeführten Newsletter erhalten und stimme zu, dass meine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck verarbeitet wird. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen. Details in der Datenschutzbestimmung.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)