NEIN, natürlich nicht. Wieder einmal versuchen "Like-Geil" Nutzer an "Likes" bzw. an "Teilungen" zu kommen, indem Sie ein Bild veröffentlichen, auf dem ein Mädchen zu sehen ist, das in einem Krankenbett liegt. Angeblich hat dieses Mädchen Krebs und möchte man der "Bildunterschrift" Glauben schenken, das spendet FB 1,20 Dollar pro "Teilung". Wir schreiben das Jahr 2012 und nach einer Recherche unsererseits gibt es das Bild bereits seit dem Jahre 2007 und wurde von irgendeiner Webseite kopiert und auf FB hochgeladen. Das Bild selbst findet man auf sehr vielen Webseiten im Internet. Auf keiner Webseite ist jedoch der Name des Kindes zu finden. Ja es stimmt, dieses Bild wurde sehr oft als "Artikelimage" für Berichte genommen die über das Thema Krebs berichtet haben aber es gibt keine Bestätigung, dass dieses Mädchen auch an Krebs leide, bzw. gibt es keine Beweise, dass dieses Mädchen wirklich finanzielle Unterstützung benötigt. Laut Recherche hat dieses Mädchen im Jahre 2007 eine Knochenmark-Transplantation erhalten.
Es geht im Prinzip auch nicht um das Mädchen selbst, sondern es geht darum, das Facebook keinen Geldbetrag spendet, wenn man das Foto teilt.
Wir verstehen nicht, wie in diesem Falle über 18.000 Facebook Nutzer auf "TEILEN" klicken konnten.
Durch das "Teilen" werden diese Nutzer selbst zu einem "Verteiler" von Unwahrheiten. Wahrscheinlich weis das Mädchen bzw. deren Eltern gar nicht, dass es dieses Foto auf Facebook gibt. Hier werden also nicht nur Menschrechte-, sondern auch Urheberrechte verletzt.
Um dieses Foto geht es:
Wir haben das Gesicht des Mädchens "verpixelt". Wir denken aber, das man trotzdem erkennen kann, um welches Foto es sich handelt.
Auch unsere Kollegen in Amerika haben bereits darüber berichtet:
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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