Auf Facebook und Instagram kommt es weltweit zu einer halben Million „Rache-Porno-Einträgen“.
Rache-Porno-Einträge: Meist laden wütende Ex-FreundInnen Bilder ihres (Ex-)Partners mit pornografischem Inhalt hoch, um diesen in aller Öffentlichkeit zu schikanieren. Eine üble Verletzung der Privatsphäre und strafbar.
Ein 25-köpfiges Facebook-Team kümmert sich ausschließlich um gemeldete Posts dieser Art. Das Bildmaterial soll schnellstmöglich gelöscht werden. Künstliche Intelligenz soll unterstützen und derartige Inhalte bereits vor dem Hochladen erkennen. Somit soll verhindert werden, dass die Rache-Pornos überhaupt erst online gehen und in Umlauf geraten.
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Rache-Pornos: Verbreitung auf Facebook, Pornoseiten und in den Suchergebnissen von Google
Sobald Bildmaterial gepostet wird, kann es rasch zu einer Verbreitung im gesamten Internet kommen. Die Inhalte landen erst auf Facebook, aber auch auf pornografischen Seiten und werden letztendlich bei der Google-Suche angezeigt.
Das Facebook-Team bestätigte in einem Interview mit NBC News, dass es immens schwierig sei, solche Postings zu verhindern. Um die Vorgehensweise zu optimieren, hat sich das Team mit Rache-Porno-Opfern aus den USA, England und weiteren Ländern ausgetauscht. Der Meldeprozess bei solchen Bildern sei verwirrend und unsensibel, gaben viele der Opfer zu bedenken.
Oftmals unterschätzte Gefahr
Auch in der Schweiz sind Rache-Pornos kein unbekanntes Phänomen. Dino Dal Farra, Mediensprecher der Kantonspolizei Bern erklärt:
„Wenn solche Meldungen bei uns eingehen, nehmen wir entsprechend Ermittlungen auf. Gemäß unserer Erfahrung werden Bilder, Videos und Texte mit intimen Inhalten oft durch Jugendliche selbst hergestellt. Anschließend landen sie im Netz. Durch die Dynamik der digitalen Welt ist die Gefahr sehr groß, die Kontrolle über diese Inhalte zu verlieren.“
Die Polizei klärt Jugendliche dahingehend auf und rät dazu, sich frühzeitig Gedanken über eventuelle Folgen zu machen. Auch Eltern werden aufgefordert, mit ihren Kindern über dieses Thema zu sprechen und sie auch über Konsequenzen zu informieren.
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Anklage möglich
Verbreitet man Rache-Pornografie, muss man mit einer Anklage und einem Strafverfahren rechnen. Welcher Straftatbestand erfüllt ist, obliegt der Beurteilung der Justiz. Angefangen von übler Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung über Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und unbefugtem Beschaffen von Personendaten, bis hin zu Nötigung oder Pornografie kann sich der jeweilige Straftatbestand erstrecken.
Quelle: nau.ch
Artikelbild: Mike Focus / Shutterstock
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