Fake: 25€ McDonalds Gutschein – „Angebot beanspruchen“

Achtung: Betrug! 25€ McDonalds Gutschein lockt auf Fake-Seiten mit pornografischer Werbung. Schütze dich und informiere dich auf Mimikama.org

📖Warum sind viele Online-Gewinnspiele nicht echt? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake-Gewinnspiele.

Erst gestern haben wir über ein „iPhone 5 – Angebot beanspruchen“ Fake-Gewinnspiel berichtet wo Seitenbetreiber die neue Funktion "Angebote" (Offers) ausnutzen, um Facebook-Nutzer in die Falle tappen zu lassen. Nun wird auch das Unternehmen „McDonalds“ in Mitleidenschaft gezogen, denn Internetbetrüger nutzen „McDonalds“ aus um Facebook-Nutzer auf eine Seite zu locken, auf der es pornografische Werbung zu sehen gibt.

Auf Facebook gibt es nun ein "Angebot" das sich „25€ McDonalds Gutschein abhohlen !“ nennt. Nachdem der Facebook-Nutzer auf "Angebot beanspruchen" geklickt hat, bekommt er eine E-Mail zugeschickt. Um an den Gutschein zu gelangen, muss man nun noch auf einen Link klicken!

image

Klickt man auf den Link, öffnet sich eine externe Webseite die so aussieht!

image

Auf dieser Seite findet man 3 Werbebanner vor, die pornografische Werbung beinhaltet. Wir haben diesen bewusst zensuriert!

In der Mitte der Seite steht dann noch "McDonalds Gutschein zum ausdrucken" und darunter befindet sich eine "Zeitleiste" wo darüber noch steht "Bitte warten…"
Zu warten braucht man hier nicht, denn es passiert nichts und Gutschein gibt es hier keinen abzuholen!

Warum gib es diesen 25€ McDonalds Gutschein?

Die Ersteller dieses Angebotes nutzen die Marke „McDonalds“ um Nutzer in die Falle und auf Ihre Webseite zu locken. Diese externe Webseite wurde mit Werbebanner zugepflastert und jedes Mal wenn ein Nutzer auf dieser Seite auf einen Werbebanner klickt verdienen Sie damit Geld!

👉 Einordnung: Viele dieser Fälle sind typische Beispiele für Fake Gewinnspiele. Dort zeigen wir die Maschen im Detail.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)