Fake Gewinnspiel mit Cineplexx-Gutschein lockt in Abo-Falle

Autor: Tom Wannenmacher

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Achtung: Das Gewinnspiel ist fake, die Gutscheine gibt es nicht und Sie landen in einer Abo-Falle! Cineplexx selbst hat nichts mit diesen Gewinnspielen zu tun.
Achtung: Das Gewinnspiel ist fake, die Gutscheine gibt es nicht und Sie landen in einer Abo-Falle! Cineplexx selbst hat nichts mit diesen Gewinnspielen zu tun.

Wie unser Kooperationspartner der Watchlist-Internet berichtet, wird auf Facebook über Anzeigen und den Facebook-Messenger ein Gewinnspiel beworben. Sie wurden angeblich, ausgewählt Gutscheine für Cineplexx-Kinos zu erhalten. Dafür sollen Sie 2 Euro für die Versandkosten mit Ihrer Kreditkarte bezahlen.

Achtung: Das Gewinnspiel ist fake, die Gutscheine gibt es nicht und Sie landen in einer Abo-Falle! Cineplexx selbst hat nichts mit diesen Gewinnspielen zu tun.

Gefälschte Cineplexx-Gewinnspiele auf Facebook locken immer wieder in Abo-Fallen. Der Ablauf ist dabei meist ähnlich. Über Facebook-Anzeigen oder gefälschte Fan-Seiten werden die Kinogutscheine beworben. NutzerInnen werden anschließend per Messenger kontaktiert und erhalten Texte wie folgenden:

Herzlichen Glückwunsch. Sie sind unter den 20 Glücklichen in unserem Gewinnspiel für eine Kinotour für 2 Personen! Wir wünschen Ihnen viel Glück mit Ihrem Preis und eine gute Zeit mit Ihrem glücklichen Begleiter. Hier können Sie Ihren Geschenkgutschein abholen: http: // bit.ly/Cineplexx-Kino. HINWEIS: Aufgrund des neuen Marketinggesetzes fallen Versandkosten in Höhe von rd. 2 EUR. (Den Gutschein erhalten Sie kostenlos)

Wenn auch Sie kontaktiert werden, verspricht man Ihnen also Kinogutscheine, für die Sie lediglich Versandkosten bezahlen sollen. Weiters enthält die Nachricht einen Link, der auf eine gefälschte Cineplexx-Website führt. Diese sieht folgendermaßen aus:

 

An der Web-Adresse erkennen Sie, dass Sie sich nicht auf der echten Website befinden. Man teilt Ihnen nochmals mit, dass Sie eine 35 Euro Geschenkkarte erhalten werden. Dazu sollen Sie ganz einfach auf die Schaltfläche *JETZT GELTEND MACHEN* klicken. Die führt Sie weiter auf folgenden Hinweis:

 

Man teilt Ihnen mit, dass Sie die 2 Euro für den Versand lediglich wegen neuer Marketing-Gesetze selbst bezahlen müssten. Weitere Kosten sollen Ihnen aber auf keinen Fall entstehen. Bereits auf der nächsten Seite befindet sich aber ein versteckter Kostenhinweis, der zeigt, dass bei einer Anmeldung sehr wohl weitere Kosten anfallen:

In der unauffälligen grauen Box am oberen Bildrand wird Ihnen folgende Information gegeben:

Alle Neukunden nehmen an der Verlosung für das gezeigte Kampagnenprodukt teil. Wenn Sie zu den glücklichen Gewinnern gehören, werden Sie direkt per E-Mail kontaktiert. Dieses Sonderangebot beinhaltet ein 3-Tage(-s) Probe-Abo eines angeschlossenen Abonnement-Services. Danach wird die Abonnementgebühr (34.50 EUR alle 14 Tage) automatisch von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Service nicht zufrieden sind, können Sie Ihr Konto innerhalb einer 3-tägigen Frist kündigen. Der Service wird bis zur Kündigung alle 14 Tage erneuert. Diese Kampagne läuft zum 31. Dezember 2020 aus.

Entgegen der Behauptung, dass ausschließlich für den Versand zu bezahlen sei, zeigt sich hier, dass Sie bei einer Anmeldung in einem teuren Abonnement landen. Monatlich entstehen Ihnen dadurch über 70 Euro an Kosten, die automatisiert von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden.

Sie sind in die Falle getappt?

Wenn Ihnen Kontaktdaten zu dem unseriösen Anbieter vorliegen – diese finden Sie womöglich auf Ihrer Kreditkartenabrechnung – teilen Sie diesem mit, dass Sie eine sofortige Kündigung des unrechtmäßig abgeschlossenen Abos sowie eine Rückbuchung aller Zahlungen verlangen.

Sollte dies erfolglos bleiben, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem Kreditkartenanbieter aufzunehmen und diesem mitzuteilen, dass Sie die Abbuchungen, die über die zwei Euro hinausgehen, nicht autorisiert haben. Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht hingewiesen wurde), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten.

Damit es zu keinen weiteren unrechtmäßigen Abbuchungen kommen kann, ist womöglich auch eine Sperre der Kreditkarte ratsam.

Quelle: Watchlist-Internet

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