Fakes und Pranks bei Youtube: Spaß oder sogar Straftat?

Autor: Ralf Nowotny

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Die Grenze zwischen Spaß und Straftat kann fließend sein
Die Grenze zwischen Spaß und Straftat kann fließend sein

Sie sind äußerst beliebt und liegen immer ein wenig zwischen Schadenfreude und Entsetzen: Prank-Videos auf Youtube.

Die Polizei Neumünster weist nun auf Facebook darauf hin, dass die Grenze zwischen Spaß und Straftat aber manchmal fließend ist. So schreiben sie:

Spannende Videos bei Youtube bringen schnell Reichweite, Klicks und neue Abonnenten. Weltweit produzieren Youtuber mit kreativem Aufwand inszenierte Storylines und filmen sich dabei gegenseitig.
Besonders „Pranks“ (Scherzvideos), in denen Menschen erschreckt werden oder eine fiktive Gefahrensituation in möglichst dramatischen Szenen dargestellt werden, sind für Außenstehende von authentischem Material eines echten Unfalls oder einer Straftat kaum zu unterscheiden.

Eine Gruppe Jugendliche hat im Kreis Pinneberg durch inszenierte Bedrohungs-Szenen einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil andere Youtube-Nutzer die vorgetäuschte Story in einem Live-Stream für echt gehalten und den Notruf gewählt hatten.
Aus vermeintlichem „Spaß“ kann schnell bitterer Ernst werden, wenn erschreckte Personen zu Schaden kommen (Flucht, Sturz u. ä.), sich vor Schreck mit körperlicher Gewalt verteidigen oder wenn inszenierte Situationen Notrufe von Zuschauern (z.B. im Live-Stream) oder zufälligen Beobachtern (z.B. Nachbarn) auslösen. Das verursacht unnötige Einsätze von Polizei und Rettungskräften.

In Kiel wollten zwei Jugendliche im Hauptbahnhof den Wurf einer Bombe vortäuschen, filmen und damit dem Sicherheitspersonal am Hauptbahnhof einen Streich spielen. Die Beiden konnten gestellt werden, ohne dass hierbei ein Großeinsatz ausgelöst werden musste.
Die strafrechtliche Relevanz der Handlung hängt vom Einzelfall ab, grundsätzlich kann schnell die Schwelle zur sog. „Vortäuschung einer Straftat“ und „Störung des öffentlichen Friedens“ überschritten sein. Hierbei können Geldstrafen bis hin zur Haftstrafe die Folge sein. Auch die ungerechtfertigte Alarmierung durch Vortäuschen einer Gefahrenlage kann richtig Geld kosten.
Wegen dieser Vielzahl an negativen Folgen raten Landespolizei und Bundespolizei dringend davon ab, Prankvideos zu inszenieren und mit dem Anschein einer tatsächlichen Straftat zu spielen. Das Fehlverhalten bei Youtube führt zu ganz realen, auch juristischen und finanziellen, Folgen.

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