Warnung vor falschen Rauchmelder-Kontrolleuren? Der Faktencheck
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Aktuell kursiert eine Warnung vor falschen Rauchmelder-Kontrolleuren. Generell gilt: Lasse keine unangekündigten Kontrolleure, egal welcher Art, ins Haus!
WhatsApp-Nachricht warnt vor falschen Rauchmelder-Kontrolleuren
Die Meldung ist bereits einige Jahre alt.
Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass es zu dieser Betrugsform kommen kann.
Es dabei um folgenden Text, der sich im Wortlaut seit Jahren nicht verändert hat:
Wir bekommen gerade Meldung intern von der Feuerwehr. ..es sind Leute unterwegs, die sich von Haus zu Haus durcharbeiten und kontrollieren wollen, ob die jetzt seit Januar gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden sind….nicht rein lassen und Polizei rufen. …eine organisierte Verbrecher Bande!!!
Weiter posten!! Bitte lasst keinen rein!!! BITTE ZAHLREICH TEILEN
Der Faktencheck
Die Warnung wird seit mindestens 2016 geteilt und stellt eine Art „Symboltext“ dar. (wir berichteten)
Zudem hat diese Warnung die unschöne Angewohnheit, an Orten geteilt zu werden, wo gar keine falschen Rauchmelderkontrollen stattgefunden haben. In diesen Fällen erschafft so eine Warnung mehr Hysterie, als sie hilfreich wäre.
Dennoch: Es ist nicht auszuschließen, dass es diese Art von Betrug tatsächlich gibt!
Wir denken hier an die Betrugsmasche der falschen Polizeibeamten, Handwerker, etc.. Es ist also durchaus denkbar, dass es Gauner gibt, die sich als Feuerwehr ausgeben.
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Die Kollegen von CORRECTIV haben nachgefragt und erhielten ein Statement des LKA Niedersachsen, wonach
„im laufenden Jahr Fälle im unteren dreistelligen Bereich registriert wurden, bei denen Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vortäuschten – beispielsweise als Handwerker von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken -, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Vereinzelt wurden dabei auch Rauchmelder-Prüfungen im Namen der Feuerwehr vorgeschoben.“
Den Rauchmelder kontrollieren
Gesetzlich sind Rauchwarnmelder in jeder Wohnung seit 2010 vorgeschrieben. Genauso ist in der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein unter dem §49 Abs. 4 geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern der Wohnung obliegt. Es sei denn, der Eigentümer der Wohnung übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Somit ist klar geregelt, dass dies in der eigenen Verantwortung liegt. Es bleibt Mietern also nur zu klären, ob sie selbst oder der Vermieter die Verantwortung übernimmt. Die Feuerwehr hat damit aber nichts zu tun.
Fazit
Die Warnung, welche per WhatsApp verschickt wird, stellt eine Art „Symboltext“ dar und ist bereits seit Jahren im Umlauf.
Trotzdem trifft dieser Text einen wahren Kern, da er vor Betrügern warnt, die sich als jemand ausgeben, der sie nicht sind – egal ob Polizeibeamter, Feuerwehrmitglied oder Handwerker.
Im Zweifel kannst du dich immer an deine örtliche Polizei wenden, was natürlich grundsätzlich besser ist, als blind irgendeiner Meldung im Internet zu vertrauen. Lasse zudem keine unangekündigten Kontrolleure, gleich welcher Art, ins Haus und informiere die Polizei!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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