Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer
Eine 70-Jährige muss 2.000 Euro Schadenersatz wegen illegalen Filesharings zahlen. Doch sie nutzt nicht mal einen Computer.
Filesharing-Strafe für 70-Jährige ohne Computer – Das Wichtigste zu Beginn:
Über den Internetanschluss der Frau wurde ein Freifunkknoten eingerichtet und Filesharing betrieben. Da die Störerhaftung in der juristischen Praxis immer noch existiert, muss sie nun Schadenersatz wegen illegalen Filesharings zahlen.
Illegales Filesharing
Der 70-Jährigen wird „illegales Filesharing“ angelastet. Doch sie nutzt gar keinen PC, und Peer-to-Peer-Netzwerke sind ihr kein Begriff. – Wie kam es also dazu?
Die Frau ist als Inhaberin eines Anschlusses beim Provider gemeldet. Sie selbst verwendet nur den Festnetzanschluss, den Internetzugang dagegen nutzen Familie, Freunde oder Besucher.
[mk_ad]
Gestattungsbeschluss und Urteil
Warner Bros Entertainment hatte einen Antrag bei Gericht gestellt, da eine Datei unerlaubt auf einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Durch einen Gestattungsbeschluss konnten vom Provider anhand der IP-Adresse Informationen zum entsprechenden Nutzer herausgegeben werden.
Der Sohn der 70-Jährigen hatte einen Freifunkknoten eingerichtet. Somit wurde über ihren Internetanschluss Filesharing betrieben, was nun zu dem Urteil des Kölner Amtsgerichts geführt hatte.
Störerhaftung
Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften nach einer Gesetzesänderung 2017 laut der Störerhaftung nicht mehr für rechtswidriges Verhalten der Internetbenutzer.
Die gerichtliche Entscheidung in diesem Fall zeigt allerdings, dass in Deutschland die WLAN-Störerhaftung in der Rechtsauslegung immer noch existiert.
In diesem Fall bestehe eine „tatsächliche Vermutung des Sachverhalts“, da das Amtsgericht annimmt, dass Warner Bros nicht feststellen könne, von wem die Urheberrechtsverletzung ausging.
Die 70-jährige Frau muss nun beweisen, wie und von wem der Anschluss tatsächlich genutzt wird.
Quelle: Standard
Artikelbild: Shutterstock / Von Rawpixel.com
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE