In einem Youtube-Video wird berichtet, dass „heimlich“ die befristete Gültigkeit des Führerscheins beschlossen wurde.
Das ist natürlich ordentlich Grund für Panik, da es so klingt, als ob man nun alle paar Jahre den Führerschein (im Sinne der Fahrerlaubnis) neu machen müsste. Und wer ist dran schuld? Weiß es jemand? Hm? Na, die Bundeskanzlerin Angela Merkel natürlich, wer denn auch sonst!
In einem Youtube-Video des Kanals „W.I.M. – Wirtschaft Information Meinung“ wird da zumindest diese Keule geschwungen, bereits in dem Titel des Videos wird sich darüber aufgeregt:
„Führerscheine nur befristet gültig. Schon gewusst? EU-Beschluss ohne Diskussion. Typisch Merkel“
Das Video könnt ihr euch bei Bedarf auf Youtube anschauen.
Gleich vorweg: Es erlöscht nur die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt natürlich bestehen!
Was ist da genau los?
Seit 2013 gelten neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre. Das kann man wie beim Personalausweis sehen, der ebenfalls regelmäßig erneuert werden muss. Man muss nicht nach 15 Jahren wieder eine Fahrprüfung machen, sondern den Führerschein in dem Sinne verlängern. Es geht hier um Fälschungsschutz, aber auch darum, dass die angegebenen Daten und auch das Foto immer halbwegs aktuell und somit nachvollziehbar sind.
Komplizierter ist es bei den alten „Lappen“, an denen viele Menschen durchaus hängen. Alle VOR 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Damit aber nun nicht die vielen Millionen Nostalgiefans alle 2033 zum Stichtag einen neuen Führerschein haben müssen, hat der Bundesrat eine Staffelung beschlossen, bis wann welche Führerscheine umgetauscht werden.
Die Staffelung
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
| Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
| Ausstellungsjahr | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Fazit
Es geht nur um die Erneuerung des Dokuments. Niemand muss deswegen den „Lappen“ quasi neu machen, die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Die große Panik, welche von manchen Seiten und Videos proviziert wird, ist also absolut unnötig!
Artikelbild: Bartosz Zakrzewski / Shutterstock
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