Kinderpornos und Tötungen mit Whatsapp verschickt

Autor: Andre Wolf

Artikelbild WhatsApp: Shutterstock / Von Nadir Keklik
Artikelbild WhatsApp: Shutterstock / Von Nadir Keklik

Gedankenloses Weiterleiten von Videos auf WhatsApp oder Facebook kann strafrechtliche Folgen haben. Polizei stellt Handys von Schülern sicher und gibt Präventionstipps!

Als sie aus Neugierde und Gedankenlosigkeit auf dem Messengerdienst „WhatsApp“ Videos von Tötungen, Unglücksfällen, Selbstverletzungen sowie Videos mit möglicherweise kinderpornografischen und rechtsradikalen Inhalten über WhatsApp-Gruppen an Freunde und Bekannte weiterleiteten, dachten acht Schüler im Alter zwischen 13 und 18 Jahren aus dem südlichen Rhein-Neckar-Kreis nicht daran, dass sie dadurch womöglich gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen und somit in den Sog kriminalpolizeilicher Ermittlungen geraten könnten.

Diesbezüglich stellten am Freitagmorgen die Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bei allen die Handys sicher. Deren Auswertungen sowie mögliche weitere, daraus resultierende Ermittlungsschritte stehen noch aus.

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Dass aus der beschriebenen Gedankenlosigkeit oder aus Neugierde heraus auf Social Media, bzw. Messengern wie WhatsApp polizeiliche Ermittlungen erwachsen können, zeigt das vorangestellte Beispiel.

Das Ziel des Polizeipräsidiums Mannheim ist es, Jugendliche und junge Erwachsene, dahingehend zu sensibilisieren, das Versenden oder gedankenlose Weiterleiten von „bedenklichen“ Nachrichten oder Videos auf WhatsApp zu unterlassen. Als Kavaliersdelikt sind solche Handlungsweisen nicht mehr zu bewerten, wenn bereits schon das Speichern von Pornos oder Gewaltvideos den Verdacht einer Straftat begründen kann.

Medienkompetenz gefragt!

Eine besondere Rolle kommt hierbei auch den Erziehungsberechtigten zu, die die Medienkompetenz gemeinsam mit ihren Kindern entwickeln sollten. Je mehr Kenntnisse sie selbst und Ihr Kind über mögliche Gefahren im Internet besitzen, desto besser können Sie ihnen aus dem Weg gehen. Bewegen sich Eltern und Kinder sensibilisiert und aufgeklärt im Netz, können sie Inhalte auch kritischer bewerten.

Deshalb empfehlen wir, gewaltverherrlichende, extremistische oder sexistische Fotos oder Videos die beispielsweise über WhatsApp kommen, nicht zu speichern, sie zu versenden oder auf andere Art und Weise zu veröffentlichen. Das Motto muss immer lauten: „Erst denken, dann klicken.“ Das Netz vergisst nichts. Auch nicht private Aufnahmen, die man in der Vergangenheit leichtsinnig preisgab und die nach Jahren im Web wieder auftauchen. Nicht nur im privaten Umfeld können solche Aufnahmen peinlich wirken.

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Was ist zu tun, wenn man strafbare Inhalte im Netz entdeckt oder erhalten hat:

  • Beweise über mögliche strafbare Inhalte im Internet oder Messengerdiensten sichern; die URL kopieren oder Screenshots derNachrichten und deren Herkunft fertigen; keine Inhalte selbst weiterleiten
  • Sofern der Absender strafbarer Inhalte bekannt ist, ihn über den möglichen strafbaren Besitz und die Weiterleitung informieren.
  • Auch sich bei vagem Verdacht an Meldestellen www.jugendschutz.net oder www.internet-beschwerdestelle.de wenden
  • Anzeige bei der Polizei erstatten

Besonders geschulte Beamte bei allen Polizeirevieren im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim informieren Schüler der Klassenstufen 5-7 im Rahmen des schulischen Pflichtprogramms „Digitale Medien“ über die Gefahren im Internet sowie dem richtigen Umgang mit den sozialen Medien.

Um weitergehende Informationen über das sichere Serven im Internet, das Nutzen von Streamingdiensten oder zum Thema „Strafbare Inhalte bei WhatsApp und Co. zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Polizeipräsidium Mannheim, Stabsstelle Prävention, Tel.: 0621/174-1201 oder jeder Polizeidienststelle in Verbindung.

Auch online sind Informationen abrufbar unter: www.polizei-beratung.de www.polizeifuerdich.de www.klicksafe.de www.handysektor.de. Wir empfehlen hierzu auch das Projekt „Zivile Helden“ der Polizei, bei dem Mimikama unterstützend zur Seite steht.

Artikelbild: Shutterstock / Von Nadir Keklik
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