Vorsicht! Gefälschte E-Mails mit Vorladungen zur Polizei im Umlauf!

Autor: Kathrin Helmreich

Gefälschte Vorladungen zur Polizei im Umlauf! / Artikelbild: Rawpixel - Shutterstock.com
Gefälschte Vorladungen zur Polizei im Umlauf! / Artikelbild: Rawpixel - Shutterstock.com

München – Achtung vor falschen „Vorladungen“!

Per Pressemitteilung warnt die bayerische Polizei vor falschen „Vorladungen“, die als E-Mail kursieren:

In den vergangenen Tagen und insbesondere heute, wurden in Bayern eine Vielzahl von Fake-Emails verschickt, die eine Vorladung durch die Bayerische Polizei vortäuschen sollen.

Laut den Emails sei der Empfänger einer Straftat verdächtig und solle sich nun auf einer dort genannten Polizeidienststelle zu einer Vernehmung einfinden. Sowohl die Anschrift der Dienststelle, als auch ein Termin werden explizit in dem Anschreiben genannt.

Gefälschte Vorladung / Quelle: Bayerische Polizei
Gefälschte Vorladung / Quelle: Bayerische Polizei

Auch sonst ist die Fake-Vorladung einer echten Vorladung der Bayerischen Polizei inhaltlich nachempfunden. Beispielsweise wird um die Mitführung eines Ausweisdokuments gebeten und es wird ein Alternativtermin angeboten. Außerdem wird der Empfänger darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu „der Ermittlungssache“ dem Anhang der Nachricht entnehmen.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Anhang jedoch nicht um einen Anhang, sondern um einen Link zu einem Trojaner, der sich durch das Öffnen der Datei auf dem Computer des Email-Empfängers installiert.

Welchem Zweck die Schadsoftware dient, ist derzeit noch nicht bekannt und muss durch Experten des Bayerischen Landeskriminalamts erst in einer Testumgebung analysiert werden.

Die gefälschten Vorladungen sind auch an der Formulierung „Dies ist eine Vorladung der deutschen nationalen Polizeiabteilung“ oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen.

Wer eine solche Email erhält, sollte auf keinen Fall den Link öffnen.

Das Bayerische Landeskriminalamt empfiehlt, die Email im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handelt.

Grundsätzlich werden Vorladungen seitens der Bayerischen Polizei mit Briefpost verschickt oder persönlich überbracht.

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