Falsche ELSTER-Mails im Umlauf: So funktioniert der Betrug
Aktuell landen vermehrt gefälschte E-Mails in den Postfächern, die angeblich von der Steuerverwaltung stammen, konkret von ELSTER. Der Vorwand ist stets gleich: Empfänger:innen sollen eine dringend erforderliche Angabe oder Erklärung abgeben, sonst drohten Konsequenzen. Der konkrete Aufhänger in den derzeit kursierenden Phishing-Mails: Die angeblich fehlende Deklaration von Kryptowährungen gemäß § 23 EStG.
In der E-Mail heißt es: „Trotz zahlreicher Aufforderung haben Sie bisher keine Deklaration Ihrer Krypto-Investitionen vorgenommen.“ Man wird aufgefordert, dies dringend nachzuholen, mit dem Hinweis auf gesetzliche Verpflichtungen und mögliche Untersuchungen zur Geldwäscheprävention. Als Frist wird ein Datum wie der 30. Juli 2025 oder der 1. August 2025 genannt – dieses Datum variiert offenbar zwischen verschiedenen Versionen der Mail.
Was dabei sofort ins Auge sticht: Die Absenderadresse lautet in einem uns vorliegenden Fall „[email protected]“. Dies ist der erste klare Hinweis, dass hier etwas nicht stimmt. Solche Adressen haben nichts mit der Steuerverwaltung zu tun.
Auch die Sprache der Mail verrät viel: grammatikalisch holprige Formulierungen wie „alle einwohner der Bundesrepublik Deutschland“ sind untypisch für amtliche Schreiben.
Am Ende der E-Mail wird ein Button mit der Aufschrift „Weiter zu Elster“ angeboten, der angeblich zur Eingabemaske führt. Wer klickt, gelangt jedoch auf eine gefälschte Webseite, mit dem Ziel, sensible Daten wie Steuer-ID, Login-Informationen oder Bankdaten abzufischen.
Die Phishing-Falle: Täuschend echt, aber brandgefährlich
Die Formulierungen in diesen E-Mails führen eventuell zu Unsicherheiten, weil sie auf ein Thema setzen, das für viele neu ist oder nach einer neuen Pflicht klingt, die man bisher vielleicht noch nicht kannte: Kryptowährungen und deren steuerliche Behandlung. Genau das nutzen die Täter aus, um mit Angst und Unsicherheit zu manipulieren.
Begriffe wie „Deklaration“, „§ 23 EStG“, „Geldwäscheprävention“ oder „Untersuchung“ vermitteln einen offiziellen Eindruck. Sogar der Aufbau der Mail erinnert optisch an behördliche Kommunikation. Doch es bleibt ein Fake, und der kann ernste Folgen haben.
Phishing-Mails zielen immer darauf ab, Vertrauen vorzutäuschen. In diesem Fall setzen die Angreifer auf die Seriosität von ELSTER. Dabei gibt es ein zentrales Detail, das sie nie korrekt hinbekommen: die Absenderadresse. Kein Behörden-Mitarbeitender würde eine E-Mail über eine Domain wie @buyoff.shop versenden. Auch öffentliche Dienste wie @gmx.de, @gmail.com oder @t-online.de sind kein Standard für staatliche Kommunikation.
Zusätzlich sollte bei sprachlichen Fehlern sofort Alarm schlagen. Trotz KI-gestützter Textgenerierung schleichen sich immer noch Formulierungen ein, die nicht zu offiziellen Schreiben passen.
Die offizielle Warnung: ELSTER verschickt keine Handlungsaufforderungen per Mail
ELSTER selbst stellt auf seinen Hilfeseiten unmissverständlich klar, wie sich die Steuerverwaltung verhält – und was sie nicht tut:
„Die Finanzverwaltung wird Ihnen nie E-Mails schicken, die Zahlungsanweisungen oder Handlungsanweisungen enthalten, die die Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten wie z. B. Steuerdaten, persönliches Passwort, persönliches Zertifikat etc. fordern.“
Außerdem erklärt ELSTER ausdrücklich: Wer eine solche Mail erhält, soll keine Daten eingeben, keine Anhänge öffnen und keine Links klicken. Stattdessen rät man, die Mail umgehend zu löschen. Falls bereits Daten eingegeben wurden, sollte man sofort das eigene Benutzerkonto bei Mein ELSTER sperren oder löschen und sich direkt mit der Finanzverwaltung in Verbindung setzen.
Was Betroffene wissen müssen und worauf Sie achten sollten
Auch wenn die E-Mails individuell leicht variieren, lassen sich typische Muster erkennen, auf die Sie achten sollten:
1. Absenderadresse prüfen:
Adressen wie @buyoff.shop, @gmail.com, @web.de sind niemals offiziell. Die Finanzverwaltung nutzt nur eigene Domains.
2. Sprache und Grammatik:
Offizielle Schreiben sind sprachlich einwandfrei. Holprige Sätze, fehlerhafte Grammatik und falsche Groß- und Kleinschreibung sind klare Hinweise auf Fälschung.
3. Inhaltliche Drohungen:
Sätze wie „eine steuerrechtliche Untersuchung wird eingeleitet“ oder „Sie sind zur Offenlegung verpflichtet“ sollen Angst machen. Behörden kommunizieren sachlich, und nicht mit Drohkulissen und knappen Fristen.
4. Aufforderung zur Dateneingabe:
Die Steuerverwaltung fordert nie per Mail dazu auf, Daten einzugeben oder Passwörter zu übermitteln. Auch ein Button mit „Weiter zu Elster“ ist nicht üblich.
Falls Sie Zweifel haben, empfiehlt sich der direkte Login auf www.elster.de – nicht über Links in Mails, sondern manuell eingegeben im Browser. Dort finden Sie auch weitere Sicherheitshinweise.
Der Vollständigkeit halber: § 23 EStG und Kryptowährungen
§ 23 EStG regelt die Besteuerung sogenannter privater Veräußerungsgeschäfte. Darunter können auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft werden. Eine generelle Pflicht, Krypto-Bestände zu melden oder separat zu deklarieren, besteht jedoch nicht.
Die Behauptung in der Phishing-Mail, dass alle Bürger:innen zur „Deklaration Ihrer Krypto-Investitionen“ verpflichtet seien, ist irreführend und falsch. Hier wird ein echter Gesetzesparagraph als Argument für eine Handlungsaufforderung missbraucht.
Fazit
Die derzeit kursierenden Fake-Mails im Namen von ELSTER sind mehr als nur lästige Spam-Nachrichten. Sie sind ein gezielter Betrugsversuch mit realem Schadenpotenzial. Wer auf den Link klickt und persönliche Daten eingibt, öffnet Angreifern die Tür zu seinem Steuerkonto und anderen sensiblen Informationen.
Deshalb gilt: Vertrauen Sie niemals einer E-Mail, die Sie zur Herausgabe von Steuerdaten auffordert. Prüfen Sie Absenderadresse, Sprache und Inhalt. Nutzen Sie ausschließlich die offizielle Website www.elster.de, um sich zu informieren oder einzuloggen.
Und vor allem: Sprechen Sie darüber. Je mehr Menschen wissen, wie diese Masche funktioniert, desto weniger Chancen haben die Betrüger.
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