Faktencheck: Geldschein zerrissen – was nun?

Autor: Kathrin Helmreich

Faktencheck: Geldschein zerrissen – was nun?
Faktencheck: Geldschein zerrissen – was nun?

Geldschein in der Hose mitgewaschen, versehentlich durchgeschnitten, abgefackelt oder vom Hund zerkaut: Das macht man mit beschädigtem Geld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Geldschein kann am besten umgetauscht werden, wenn mehr als die Hälfte davon übrig ist.
  • Ansprechpartner sind die Hausbank oder die Deutsche Bundesbank.

Zunächst: Schaut euch den Geldschein noch mal in Ruhe an. Ist noch mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden? Wenn ja, ist das gut – den Schein könnt ihr umtauschen. Schwieriger ist es, wenn weniger als die Hälfte übrig ist. Dann müsst ihr nachweisen, dass der fehlende Teil vernichtet wurde – sich also zum Beispiel im Magen des Hundes befindet oder ein Opfer der Flammen wurde.

in solcher Nachweis ist an dieser Stelle auch nötig – sonst könnte ja jeder einen Geldschein kaputtmachen und in zwei neue eintauschen, und das geht natürlich nicht.

Ab in die Bank

Ihr solltet erst mal versuchen, den kaputten Schein bei eurer Hausbank umzutauschen. Die muss das zwar nicht tun, ist aber oft so nett und tauscht den zerrissenen oder angesabberten Schein gegen einen schönen, glatten neuen Geldschein ein. Weigert sich eure Hausbank, dann müsst ihr euch an die Deutsche Bundesbank wenden. Die hat in vielen großen Städten Filialen, wo ihr den Schein umtauschen könnt.

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Wohnt ihr nicht in einer solchen Stadt oder handelt es sich um einen besonders schweren Fall („diese Asche soll mal ein Geldschein gewesen sein?“), könnt ihr das Geld bei der Deutschen Bundesbank auch mit entsprechenden Formularen einreichen. Diese Formulare bergen einige Überraschungen: So müsst ihr beschädigte Banknoten (z.B. verkohlte Teile) zur Vermeidung weiterer Zerstörung sorgfältig verpacken. Oder darauf hinweisen, falls das Geld mit gesundheitsschädlichen oder allergenen Stoffen in Berührung gekommen ist.

Übrigens werden nicht nur Geldscheine, sondern auch Münzen umgetauscht. Dazu dürfen sie aber weder „verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert“ (Originalton Bundesbank) sein.

Das bedeutet: Die Münze mit Loch drin als Anhänger um den Hals dürfte also nicht mehr durchgehen.

Quelle: checked4you
Artikelbild: Shutterstock / Von aldorado
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